Arbeitsschutz Fördermittel: Bis zu 10.000 Euro Absturzprämie für Betriebe

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Nachdem Abstürze immer wieder zu schweren Arbeitsunfällen führen, bietet die BG Bau jetzt Prämien bis 10.000 Euro für Betriebe, die in Maßnahmen gegen Absturzsicherung investieren. Mitmachen können alle Mitgliedsbetriebe der BG Bau, die mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen und ein ausgeglichenes Beitragskonto aufweisen.

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csm_Tritte_Arbeitspodeste - © H.Zwei.s Werbeagentur

Mit dem neuen Prämienmodell möchte die BG BAU die Bereitschaft von Unternehmern stärken, in präventive Maßnahmen gegen Absturz an hochgelegenen, absturzgefährdeten Arbeitsplätzen zu investieren. Denn noch immer sorgen fehlende oder mangelhafte Sicherungseinrichtungen an hochgelegenen Arbeitsplätzen für eine Vielzahl schwerer Absturzunfälle. Neben der bereits bestehenden, vom Beitrag abhängigen Förderung, können die neuen Prämien unabhängig vom jeweiligen BG-Beitrag des Unternehmens in Anspruch genommen werden.

Antrag: Diese Voraussetzungen müssen Betriebe erfüllen

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen grundsätzlich drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Betrieb muss Mitglied der BG Bau sein.
  2. Es muss neben dem Chef mindestens ein Mitarbeiter angestellt sein.
  3. Das Beitragskonto bei der BG darf keinen Rückstand aufweisen.
 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann jede förderfähige Maßnahme aus dem Bereich Absturz im Rahmen der neuen Förderung mit 50 Prozent der Anschaffungskosten bezuschusst werden. Dabei hat jedes Unternehmen die Möglichkeit, sich ein individuelles Paket aus den Arbeitsschutzprämien gegen Absturz zusammenzustellen. Wie hoch der maximale Förderbetrag im Einzelnen ausfällt, hängt vom Engagement des Betriebs in Sachen Arbeitsschutz ab.  

Das Prämienmodell: In der höchsten Stufe gibt es 10.000 Euro

Die Höhe der beitragsunabhängigen maximalen Fördersumme gliedert sich in drei Stufen: 3.000 Euro und 5.000 Euro je Kalenderjahr sowie 10.000 Euro einmal in zwei Kalenderjahren. Jeder Stufe sind aufeinander aufbauend Förderbedingungen zugeordnet, die durch das Unternehmen erfüllt oder noch umgesetzt werden müssen. Diese Bedingungen gelten in den einzelnen Förderstufen:  

Förderstufe 1: bis 3.000 Euro 

Gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU erhalten die maximale Fördersumme von 3.000 Euro, wenn sie die folgenden Förderbedingungen erfüllen:

  1. Es liegt jeweils eine Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung vor.
  2. Eine Beratung zur Absturzprävention durch eine Aufsichtsperson der BG BAU oder eines Dienstes der BG BAU wurde in Anspruch genommen.
  3. Der Antragsteller verpflichtet sich mit Unterzeichnung der Betrieblichen Erklärung zu einer Präventionskultur, bei der die Mitarbeiter ausdrücklich das Recht haben „Stop“ zu sagen, wenn ihnen die Arbeitsbedingungen zu gefährlich erscheinen.
 

Förderstufe 2: bis 5.000 Euro

Die maximale Fördersummen von 5.000 Euro erhalten gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG Bau, wenn sie zusätzlich zu den bei Förderstufe 1 genannten Voraussetzungen ein Arbeitsschutzmanagementsystem ( AMS BAU ) in ihrem Betrieb aufbauen, mit dem Arbeitssicherheit und Gesundheit ganzheitlich und systematisch bei allen betrieblichen Prozessen berücksichtigt werden.   

Förderstufe 3: bis 10.000 Euro

Die Maximalförderung von 10.000 Euro gibt es für alle gewerblichen Mitgliedsunternehmen der BG Bau, die neben den in Förderstufe 2 genannten Voraussetzungen zusätzlich einer Führungskraft die Teilnahme an einem Seminar zur Absturzprävention ermöglichen.

Weitere Infos zu Förderung und Antragstellung gibt es hier .