Kinderbetreuung zuhause Elternzeit: Das sind die Rechte von Arbeitnehmern im Babyglück

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Immer mehr Mütter und Väter bekommen beides unter einen Hut: Familie und Job. Dabei hilft die Elternzeit. handwerk magazin und Experten der ARAG Versicherung sagen, was arbeitenden Elternteilen zusteht, um ihr Kind in den ersten Jahren zuhause zu betreuen.

Elternzeit
Jedem Vater (und jeder Mutter) ist Zeit mit dem Nachwuchs zu gönnen. handwerk magazin und die ARAG Versicherung erklären, wie lange Sie auf Ihre Fachkräfte verzichten müssen. - © Photo_Concepts/iStockphoto

Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin hat nach dem Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz (BEEG) ein Recht auf bis zu drei Jahre Babypause. Vorausgesetzt, er oder sie lebt gemeinsam mit dem zu betreuenden Kind in einem Haushalt und arbeitet während der Elternzeit im monatlichen Durchschnitt nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.

In erster Linie ist diese Zeit den Eltern vorbehalten. Aber auch Adoptiveltern und Vollzeit-Pflegeeltern haben einen Anspruch. Und Stiefeltern und eingetragene Lebenspartner dürfen sie ebenfalls beantragen. Voraussetzungen hierfür: Der Stiefelternteil oder Lebenspartner ist mit einem leiblichen Elternteil verheiratet oder verpartnert und lebt mit dem zu betreuenden Kind unter einem Dach. In besonderen Fällen wie Minderjährigkeit, Krankheit, Inhaftierung oder Tod der Eltern können Großeltern und Verwandte dritten Grades Elternzeit für ein Kind beanspruchen.

Wie lange dürfen Arbeitnehmer in Elternzeit?

Gesetzlich stehen jedem Elternteil drei Jahre Elternzeit zu. Allerdings müssen Arbeitnehmer diese drei Jahre nicht hintereinander und nicht komplett beanspruchen. Für Geburten seit dem 1. Juli 2015 gilt nach einer Reform des BEEG: Angestellte dürfen 24 Monate davon auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes legen. Außerdem kann die Elternzeit in drei Zeitabschnitte pro Elternteil eingeteilt werden.

Wie, wo und wann kann Elternzeit beantragt werden?

Arbeitnehmer können die Elternzeit schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber sieben Wochen vor Beginn beantragen. Lediglich Zeiten nach dem dritten Geburtstag des Kindes müssen 13 Wochen vorher angemeldet werden. Für Mütter schließt die Elternzeit in der Regel nahtlos an den Mutterschutz an. Sprich: Der erste Tag nach dem Mutterschutz ist der erste Tag der Babypause. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingen und Frühchen verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf zwölf Wochen.

Können beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit beantragen?

Ja. Grundsätzlich steht Müttern und Vätern Elternzeit im gleichen Ausmaß zu. Das heißt, Sie dürfen diese Zeit beide parallel oder nacheinander beanspruchen. Wie lange und wann ist individuell und unabhängig voneinander beim jeweiligen Arbeitgeber anzumelden.

Ist die Festlegung der Elternzeit verbindlich?

Meldet Ihr Arbeitnehmer zum ersten Mal Elternzeit an, muss er sich laut Gesetz verbindlich festlegen, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Das bedeutet: Beantragt er die Elternzeit zunächst nur bis zum ersten Geburtstag seines Kindes, verzichtet er damit automatisch auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr. Die verbleibenden 24 Monate kann er dann nach dem dritten Geburtstag seines Kindes nehmen. Beansprucht ein Arbeitnehmer allerdings einen dritten Zeitabschnitt der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes, kann der Arbeitgeber das ablehnen, wenn er dringende betriebliche Gründe geltend macht.

Was gilt für Geburten vor dem 1. Juli 2015?

Wurde das Kind vor dem 1. Juli 2015 geboren, kann die Elternzeit nur in zwei Teilabschnitten genommen werden. Dabei können Arbeitnehmer bis zu zwölf Monate auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Lebensjahr ihres Kindes legen, sofern der Arbeitgeber dem zustimmt.

Besteht während der Babypause Anspruch auf Versicherungsschutz?

Elternteil und Kind steht beitragsfreier Versicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu, solange die Elternzeit läuft und – außer dem Elterngeld – keine beitragspflichtigen Einkünfte erzielt werden. War die Arbeitnehmerin vor der Elternzeit allerdings privat versichert, muss sie sich auch während der Babypause selbst um einen Versicherungsschutz kümmern, so Experten der ARAG Versicherung .