Betriebsversicherung: Schäden richtig melden

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Einen Schaden im Betrieb oder auf einer Baustelle müssen Handwerksunternehmer schnellstmöglich ihrer Versicherung melden. Allerdings gibt es hier wichtige Regeln, die jeder Handwerker kennen und beachten sollte.

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Versicherungsschäden im Betrieb wie Feuer, Einbruchdiebstahl oder Überschwemmung müssen Unternehmer ihrer Versicherungsgesellschaft schnell melden.

Grundregel für Handwerksunternehmer: bei Schäden immer einen Experten hinzuziehen. Das kann der Versicherungsmakler oder ein unabhängiger Versicherungsberater sein. Er hilft auch bei einer sauberen Dokumentation für die Gesellschaft. Beschädigte Teile oder Maschinen sollten für den Gutachter der Versicherung aufbewahrt werden.

Wie Unternehmer bei einem Schaden vorgehen sollten, und welche Regeln sie unbedingt beachten sollten, erklärt die Checkliste . Sie steht als Download zur Verfügung.