Betriebsprüfung: Vorsicht Fragebogen

Zur Vorbereitung einer steuerlichen Betriebsprüfung kommt es immer häufiger vor, dass der Betriebsprüfer dem Betrieb einen Fragebogen zuschickt. Bei unvorsichtigen Antworten drohen Zuschätzungen zum Gewinn und Umsatz.

Denn der Betriebsprüfer wertet die Antworten zu betriebswirtschaftlichen Fragen steuerlich aus. Der Deutsche Steuerberaterverband in Berlin weist zum Beispiel darauf hin, dass bei einem Friseursalon im Fragebogen des Prüfers folgende Daten abgefragt wurden:

  • Kundenstruktur (Damen/Herren/Kinder)
  • Menge des eingesetztes Shampoos pro Haarwäsche
  • sowie weitere Verbrauchswerte


Viele Betriebsinhaber führen zu solchen und ähnlichen Fragen keine Aufzeichnungen und geben bei ihren Antworten Schätzwerte an. Diese Daten vergleicht der Prüfer dann mit den Umsätzen und dem Gewinn. Bei Ungereimtheiten drohen Hinzuschätzungen zum Gewinn und zum Umsatz, weil die Buchführung als nicht ordnungsgemäß eingestuft wird.

Tipp: Wer keine Aufzeichnungen zu bestimmten Fragen des Betriebsprüfers hat, sollte diese unbeantwortet lassen. Wurden zu Recht keine Aufzeichnungen geführt, kann der Prüfer nachträglich nicht verlangen, dass der Betrieb etwa den Verbrauch bestimmter Materialien ermitteln muss. Hier muss der Prüfer selbst aktiv werden und sich die notwendigen Informationen aus den Belegen holen.