Steuerhinterziehung: Selbstanzeige nicht mehr zum Nulltarif

Mit massenhaften Selbstanzeigen retteten sich viele Anleger von Schwarzgeld vor Geld- oder Freiheitsstrafe. Doch jetzt hat der Bundestag die Regeln für die Straffreiheit verschärft. Womit Selbstanzeiger rechnen müssen.

Ein Steuerhinterzieher kann mit einer Selbstanzeige auch in Zukunft einer Strafe entgehen, kommt aber in schweren Fällen nicht mehr zum Nulltarif davon. Wer mehr als 50.000 Euro hinterzogen hat, geht bei einer Selbstanzeige künftig nur noch dann straffrei aus, wenn er einen Zuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogene Summe bezahlt. Das legt das neue Schwarzgeldbekämpfungsgesetz fest, das am Freitag, 15. April 2011, auch der Bundesrat billigte.


Vollständige Offenlegung

Auch wird es künftig nicht mehr genügen, sich etwa wegen Schwarzgeld in der Schweiz selbst anzuzeigen, verschwiegene Gewinne aus dem Betrieb jedoch unerwähnt zu lassen. Das „Schwarzgeldbekämpfungsgesetz“ verlangt, alle Steuern der vergangenen zehn Jahre offen zu legen.


Selbstanzeige muss nun früher kommen

Der Zeitpunkt, ab dem eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, wurde vorverlegt: Bisher konnte ein Steuersünder bis zur Steuerprüfung der Finanzbehörde diesen Ausweg wählen. Künftig gilt hier als letzte Frist die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung. Sie ist also ab dem Zeitpunkt ausgeschlossen, ab dem dem Täter die Entdeckung droht.


Mehr Informationen zum Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

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