Für Handwerkschefs kann es sich lohnen, mit der Nachfolge oder im Fall einer Betriebsaufgabe, immaterielle Vermögenswerte zu Geld zu machen. Das ist durchaus üblich und rechtskonform, bedarf aber einer guten Planung – möglichst lang bevor der Unternehmer die Geschäftsaufgabe kommuniziert. Doch was zählt zu immateriellen Vermögensgütern? Und welche Preise lassen sich für Geschäfts- und Kundenkontakte aufrufen?

Im Zuge der Nachfolge oder wenn Chefs ihren Betrieb aufgeben, stehen steuerliche und rechtliche Fragestellungen im Vordergrund. Auch der Übergang der Vermögensgüter in das Privatvermögen oder deren Verkauf ist Bestandteil dieses Prozesses. Allerdings ist ein Unternehmen mehr als die Summe seiner Bilanzwerte. Die Reputation bei den Kunden, die regelmäßigen Anfragen potenzieller Auftraggeber, lukrative Geschäftsbeziehungen stellen ebenfalls einen Wert dar. Besonders im Fall einer Betriebsaufgabe sollten Unternehmer immaterielle Vermögensgüter an einen anderen Anbieter weitergeben. Und dies sollte selbstverständlich nicht umsonst geschehen und solide aufgesetzt werden.
und weiterlesen
Altersvorsorge, Bilanz, Lohn- und Gehalts-Check und Nachfolge
