Bau: Betriebsprüfung verschärft

In der 38. Kalenderwoche schwärmten 1.700 Mitarbeiter des Zolls aus, um eine bundesweit angelegte Schwerpunktprüfung in der Baubranche durchzuführen. Ins Visier der Zöllner gerieten vor allem Betriebe der Baustahlverlegung. Die Erkenntnisse dieser Prüfung dürften auch bei anderen Baubetrieben die Betriebsprüfer des Finanzamts auf den Plan rufen.

Von den rund 5.728 geprüften Betrieben entdeckten die Beamten bei jedem fünften Anhaltspunkte für Gesetzesverstöße. Der Zoll leitete dabei 89 Straf- und 314 Bußgeldverfahren ein (Bundesfinanzministerium, Pressemitteilung vom 19.10.2011).

Die häufigsten Verstöße:

Leistungsbetrug, Scheinselbständigkeit, Unterschreitung des Mindestlohns, Meldepflichtverletzung nach dem Sozialgesetzbuch, Nichtabführen der Beiträge an die Urlaubskasse, Verstoß gegen Mitführungspflicht des Personalausweises, Arbeitsgenehmigungsrechtliche Verstöße.
Obwohl nur etwa 20 Prozent der überprüften Baufirmen auffällig wurden, dürften die Feststellungen dafür sorgen, dass die Prüfer des Finanzamts nun häufiger in Baubetrieben  nach dem Rechten sehen.

Tipp: Ob eine Betriebsprüfung bevorsteht, können Bauunternehmer in der Betreffzeile ihres Körperschaft- oder Einkommensteuerbescheids erkennen. Stehen die Bescheide ohne ersichtliche Gründe unter dem „Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO“ ist das ein Indiz dafür, dass der Besuch des Finanzamts bevorsteht.