Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG: So machen Betriebe ihre Website ohne Hürden zugänglich

Viele Handwerksbetriebe investieren Zeit und Geld in ihre Website – doch ob sie für alle Menschen gut nutzbar ist, wird selten überprüft. Oft führen schon kleine Hürden dazu, dass potenzielle Kunden wichtige Informationen nicht finden. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht damit Schluss.

Wenn Schriften zu klein, Kontraste zu schwach sind oder Terminbuchungen nicht klappen, brechen viele Nutzer digitale Prozesse ab. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll Abhilfe schaffen.
Wenn Schriften zu klein, Kontraste zu schwach sind oder Terminbuchungen nicht klappen, brechen viele Nutzer digitale Prozesse ab. - © Andrii - stock.adobe.com

Die Website steht. Die Leistungen sind beschrieben. Das Kontaktformular funktioniert. Eigentlich alles in Ordnung – oder? Nicht ganz. Denn seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Juni 2025 wird genau diese scheinbar perfekte Website zum rechtlichen Risiko: Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sind möglich, wenn digitale Angebote nicht barrierefrei gestaltet sind. Viele Handwerksbetriebe wissen nicht einmal, dass sie betroffen sein könnten. Und machen sich dabei nicht nur strafbar, sondern verpassen auch die Chance, Kunden zu gewinnen.

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