Die Bundesregierung spricht von der Steuerreform 2027. Experten reden von einzelnen Änderungen für das neue Jahr. Für Handwerksunternehmer ist das enttäuschend; sie sollten beim aktuellen Steuerendspurt aber dennoch einige Neuregelungen im Blick haben – zumal sich das Gesetz bis zur Abstimmung Ende des Jahres noch ändern kann.

Anfang Oktober war im Bundestag die erste Lesung des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, der sogenannten Steuerreform 2027. Der Name Steuerreformgesetz passe nicht ganz, meinte Martin Strahl, Steuerberater und Partner der Kanzlei ckss Carlé Korn Stahl Strahl Partnerschaft mbB in Köln, in einem Vortrag beim diesjährigen Steuerberatertag in Bonn. So sehen das auch andere Experten. Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), sagt: „Die Abgeordneten der Regierungskoalition müssen den weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsprozess zur Einkommensteuerreform nutzen, um das Wort Reform mit Leben zu füllen und bei der Entlastung deutlich nachzulegen. Klar ist: Noch hat das Gesetz den Namen Einkommensteuerreformgesetz nicht verdient.“ Eine Reform sei mehr als eine Anpassung des Steuersatzes.
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