Das für Betriebe verwirrende Nebeneinander von Landesvorgaben und der Arbeitsstättenregel zum Thema betrieblicher Brandschutz bleibt zwar bestehen, trotzdem sorgen die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin überarbeiteten Brandschutzregeln für mehr Klarheit. So wird die Ausbildung für betriebliche Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer erleichtert, wenn Mitarbeiter bei der freiwilligen Feuerwehr aktiv sind.

Der Ausschuss für Arbeitsstätten bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 zum betrieblichen Brandschutz überarbeitet. Die aktuelle Fassung wurde im Mai 2025 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Die Änderungen beziehen sich in erster Linie auf den Brandschutzbeauftragten. Interessanterweise fällt in der Neuauflage sowohl die Definition des Brandschutzbeauftragten im Abschnitt „Begriffsbestimmungen“ weg als auch das zuvor eigene Unterkapitel für den Brandschutzbeauftragten.
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