Kolumne "Professioneller Bauablauf" von Andreas Scheibe, 50. Folge VOB: Bei der Vergabe öffentlicher Ausschreibungen ohne Begründung ausgeschlossen – ist das rechtens?

Man hört es als Handwerker im VOB-Geschäft immer wieder: „Bei der Ausschreibung konnten wir Sie leider nicht berücksichtigen.“ Oder noch besser: „Wir dürfen Sie gar nicht einladen.“ Moment mal – wirklich nicht? handwerk-magazin-Kolumnist und VOB-Trainer Andreas Scheibe kennt die Regeln bei der Vergabe genau.

Wer bei der Vergabe übergangen wird, darf sich zur Wehr setzen.
Wer bei der Vergabe öffentlicher Ausschreibungen übergangen wird, darf sich zur Wehr setzen. - © Marco2811 - stock.adobe.com

Wer sich die Mühe macht, einen Blick in § 3 VOB/A zu werfen, merkt schnell: Das stimmt so nicht ganz. Oder sagen wir es anders: Es wird gerne so dargestellt, aber so steht es nicht in der VOB. Was dort wirklich steht – und warum das für viele Auftragnehmer wichtig ist – schauen wir uns genauer an.

Vergabe: Die Regel ist die öffentliche Ausschreibung

In § 3 VOB/A geht es um die Vergabe öffentlicher Aufträge. Und das liest sich durchaus spannend, wenn man sich die Zeit nimmt:

  1. Die Regel ist die öffentliche Ausschreibung. Es steht klipp und klar: Wenn der Staat etwas bauen lässt, soll dies öffentlich ausgeschrieben werden. Also für alle sichtbar – damit jeder Betrieb die Chance hat, sich zu bewerben. So weit, so fair.
  2. Es gibt Ausnahmen – viele sogar, dann kommen aber die „Wenns“ und „Abers“. Öffentliche Auftraggeber können auch anders vergeben: zum Beispiel über eine beschränkte Ausschreibung oder sogar freihändig – also ohne großen Wettbewerb, mit nur wenigen ausgewählten Unternehmen. Und warum? Da steht dann was von „besonders geeignet“. Oder „dringend“. Oder „nicht mehr rechtzeitig anders möglich“. Das klingt zunächst sinnvoll – doch diese Begriffe sind ziemlich schwammig. Und genau da fängt das Problem an.

Die Regel lautet: Alle dürfen bei der Ausschreibung mitmachen!

Obwohl die öffentliche Ausschreibung der Normalfall sein sollte, passiert das in der Praxis eher selten. Viel lieber wird gleich zu den Ausnahmen gegriffen. Und da kommt dann wieder dieser Spruch: „Wir dürfen Sie leider nicht einladen.“

Aber: Doch – dürft ihr schon, müsst ihr sogar. Man muss halt nur wollen. Denn die Regel bei der Vergabe eines Auftrags lautet nicht: „Lade nur deine Lieblingsfirmen ein.“ Die Regel ist: Alle dürfen mitmachen. Möglicherweise wissen Vergabestelle, Architekt oder Planer nur eben nicht darüber Bescheid. Oder, und das wollen wir natürlich ungern unterstellen: Sie machen es mit Absicht. Es mag verständlich sein, wenn der Auftraggeber aus welchen persönlichen Gründen auch immer lieber mit bestimmten Firmen arbeiten will, aber diese freie Wahl sieht die Regelung nicht vor.

Wie ihr euch mit einer Rüge wehrt, wenn ihr bei der Vergabe außen vor bleibt

Das bedeutet: Wenn man das Gefühl hat, systematisch außen vorgelassen oder benachteiligt zu werden, sollte man das ansprechen und sich auf die VOB berufen. Schließlich geht es hier um öffentliches Geld – und das sollte öffentlich und fair vergeben werden. Das Mittel der Wahl ist eine Vergaberüge, kein einfacher Weg, aber wenn man es richtig anstellt ein berechtigter Weg.

Fühlst Du Dich bei Ausschreibungen regelmäßig übergangen und weißt nicht, wie du damit umgehen kannst? Melde Dich unter www.continu-ing.com zu einem Erstgespräch. Wir sehen uns das Problem gemeinsam an.

Über Autor Andreas Scheibe:

Andreas Scheibe
© Continu-ING GmbH - © Continu-ING GmbH

Andreas Scheibe hat selbst als Planer und Projektleiter in großen Firmen gearbeitet, später den väterlichen Handwerksbetrieb übernommen und umgekrempelt. Seine Erfahrung bezahlte er laut eigener Aussage mit viel „Schweiß und Blut“, aber auch viel Geld. Es entstand die Idee zum „professionellen Bauablauf“!

Mit der Continu-ING GmbH (lücken-im-lv.de) verfolgt er heute als Coach und Mentor eine Mission: Das Handwerk muss wieder für seine Leistung anerkannt und entsprechend vergütet werden. Schluss mit dem „Sozialhandwerker“, der sich nicht zu wehren weiß und auf Kosten sitzen bleibt. Vom Handwerker als Getriebener zum aktiven Projekttreiber. Wichtige Fragen sollen endlich geklärt werden: Was sind meine Rechte, was meine Pflichten? Wie sieht es mit den Pflichten anderer aus? Was kann und muss ich fordern, um störungsfrei arbeiten zu können? Wie gelingt der Sprung vom letzten, missachteten Glied im Bauablauf zu einer Position auf Augenhöhe mit Fachplaner und Auftraggeber? Andreas Scheibe möchte neue Sichtfelder für Handwerker eröffnen.

"Stark im Handwerk – das Buch für Handwerker im VOB-Projektgeschäft"

Im August 2021 ist das erste Buch "Stark im Handwerk" von Andreas Scheibe erschienen. Darin beweist der Experte, dass die in der VOB viel Potenzial und auch viel Geld für Handwerker steckt. Aus der Praxis weiß handwerk-magazin-Kolumnist Scheibe, dass das Bild, welches Auftraggeber, Architekten und Planungsbüros oft vom Handwerker haben, meist kein ruhmreiches ist. Zwar sind die ausführenden Firmen nach deutschen Standards sehr gut ausgebildet und wissen technisch bestens Bescheid, doch von einer Sache hat man Ihnen nichts erzählt: Welche Rechte sie haben! Und auch nicht, dass sie eigentlich und zuallererst auf Augenhöhe mit Auftraggeber und Fachplaner stehen. "Der Handwerker ist zwar der letzte in der Reihenfolge bezogen auf den Bauablauf, aber der letzte Depp ist er noch lange nicht", erklärt Andreas Scheibe.

In diesem Zusammenhang kommt der Autor in seinem Buch sowohl auf die Rechte und Pflichten eines Handwerkers als auch auf die Rechte und Pflichten der anderen Projektbeteiligten zu sprechen. Denn genau diese sind im Detail in der VOB geregelt. Die Formulierungen klingen jedoch oft kompliziert und die Anwendung ist daher auch sehr unbeliebt – zu Unrecht, wie der Autor findet. Das Buch von Andreas Scheibe weckt nicht nur Interesse für das Projektgeschäft, sondern auch für das Durchsetzen von Rechten und Einfordern von Pflichten, sowie den spielerischen Umgang mit Paragrafen. Das Ziel: Handwerk muss wieder Spaß machen, gerecht bezahlt werden und zu alter Stärke zurückfinden.

stark-im-handwerk.de

Neues Buch: "Der professionelle Bauablauf – Das Schritt-für-Schritt System um deine Liquidität nachhaltig zu sichern"

Im August 2023 erschien das bereits dritte Buch von Andreas Scheibe „Der professionelle Bauablauf“. In diesem Buch sind viele Jahre Erfahrung in der Durchführung und auch Beratung von hunderten Handwerksunternehmen eingeflossen. Daraus entstanden ist ein praxiserprobtes und sofort umsetzbares Schritt-für-Schritt System welches mehr Klarheit und Sicherheit im Bauablauf für Handwerker verspricht. In diesem Buch geht es um notwendige Fähigkeiten um standardisierte Ablaufpläne zu erstellen, hochprofitable Nachträge durchzusetzen und berechtigte Forderungen darzulegen, zu begründen und zu verhandeln.

In seinem Buch geht Andreas Scheibe auch auf die 47 häufigsten und teuersten Fehler in VOB-Projekten ein, und wie sich diese verhindern lassen. Am Ende geht es darum, einen standardisierten Schriftverkehr einzuführen und Projekte strukturiert und profitabel abzuwickeln. Und das nach den Spielregeln der VOB.

der-professionelle-bauablauf.de

Zugehörige Themenseiten:
Professioneller Bauablauf – Kolumne von Andreas Scheibe und Vergaberecht