Arbeitssicherheit DGUV-Vorschrift 2: Wie die Neuregelung Kleinbetrieben die Arbeitsschutz-Organisation erleichtert

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre DGUV-Vorschrift 2 überarbeitet: Künftig können Betriebe bis maximal 20 Mitarbeiter ihre sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung einfacher organisieren. Zudem dürfen externe Dienstleister bestehende Kunden jetzt auch per Video beraten.

  • Betriebspraxis: Wie Chefs die neuen Vorgaben clever nutzen
  • Hintergrund: Die DGUV-Vorschrift 2 kurz erklärt
Dominik Lang, Inhaber der Lang Fensterbau GmbH in Neckarsulm, legt großen Wert auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.
Dominik Lang, Inhaber der Lang Fensterbau GmbH in Neckarsulm, legt großen Wert auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. - © Christian Mader

Sich selbst kümmern oder externen Sachverstand organisieren, um den Mitarbeitern sichere Arbeitsbedingungen zu bieten? Dominik Lang, Inhaber der Lang Fensterbau GmbH in Neckarsulm, ist mit seinen 16 Mitarbeitern vorwiegend in der Altbausanierung tätig. Da jede Baustelle andere Herausforderungen bereithält, geht es für ihn darum, die Abläufe sicher zu gestalten und im Team das Bewusstsein für potenzielle Gefahren zu wecken: „Der Arbeitsschutz ist sehr wichtig, schließlich geht es um die Gesundheit der Mitarbeiter und auch der Kunden.“

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