In kleinen Teams sind krankheitsbedingte Ausfälle mehr als ärgerlich. Hegen Chefs den Verdacht, dass der Mitarbeiter einfach nicht zur Arbeit kommt, wäre es ja womöglich ganz einfach, dem kranken Kollegen einen Kontrollbesuch abzustatten. Doch darf der Arbeitgeber das? Zwei Rechtsexperten klären auf.

In Handwerksbetrieben mit überschaubarer Mitarbeiterzahl ist der persönliche Kontakt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch während krankheitsbedingter Abwesenheit üblich. Dies liegt daran, dass Chefs Planungssicherheit benötigen. Besonders die Frage, ob und unter welchen Umständen ein Arbeitgeber einen kranken Mitarbeiter zu Hause besuchen darf, sorgt für Verwirrung, wie jüngst im Tesla-Werk in Grünheide (siehe Kasten unten).

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Arbeitsrecht, Berufskrankheiten und Datenschutz