Ausnahmen der Ladenöffnungsregeln So lange dürfen Bäcker am Muttertag öffnen

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Im deutschsprachigen Raum wird der Muttertag jedes Jahr am zweiten Sonntag im Mai begangen. Für solche Tage haben alle Bundesländer Ausnahmevorschriften zum Verkauf von Backwaren an Sonn- und Feiertagen in die jeweiligen Ladenöffnungsgesetze aufgenommen. Ein kleiner Überblick über Regeln und Ausnahmen.

Valentine´s Day
Die erlaubten Öffnungszeiten für Bäcker zum Muttertag sind je nach Bundesland unterschiedlich. - © monropic/Fotolia.com

Der Muttertag ist, auch wenn er es sicher verdient hätte, kein gesetzlicher Feiertag. Er gilt als normaler Sonntag.

Bei den Details zu den Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten von Bäckereien gibt es laut Experten der ARAG Versicherung folgende Unterschiede in den Bundesländern:

Bundesland Öffnungszeiten
Baden-Württemberg3 Stunden; Öffnungsverbot am 1. Weihnachtsfeiertag sowie am Oster- und Pfingstsonntag
Bayern3 Stunden
Berlingrundsätzlich 7.00 bis 16.00 Uhr; Verkaufsverbot am Ostermontag, Pfingstmontag und am 2. Weihnachtsfeiertag
Brandenburggrundsätzlich 5 zusammenhängende Stunden zwischen 7.00 und 19.00 Uhr; gilt nicht an Ostermontag, Pfingstmontag und am 2. Weihnachtsfeiertag
Bremen3 Stunden zwischen 8.00 und 16.00 Uhr
Hamburggrundsätzlich 5 Stunden zwischen 7.00 und 16.00 Uhr; Abgabe von Backwaren am Ostermontag, Pfingstmontag und am 2. Weihnachtsfeiertag verboten
Hessengrundsätzlich 6 Stunden
Mecklenburg-Vorpommern5 Stunden; am 1. Mai ist der Verkauf nur erlaubt, wenn keine Arbeitnehmer beschäftigt werden müssen
Niedersachsen3 Stunden; aber außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten
Nordrhein-Westfalen5 Stunden; kein Verkauf am Ostermontag, am Pfingstmontag und 2. Weihnachtsfeiertag
Rheinland-Pfalz5 Stunden zwischen 7.00 und 20.00 Uhr; Verkaufsverbot am Ostermontag, Pfingstmontag und 2. Weihnachtsfeiertag
Saarland5 Stunden
Sachsen6 Stunden zwischen 7.00 und 18.00 Uhr; keine Öffnung möglich an Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, Reformationsfest sowie am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
Sachsen-Anhalt5 Stunden; fällt der Heiligabend auf einen Sonntag 3 Stunden bis 14.00 Uhr
Schleswig-Holstein5 Stunden; Ausnahme ist der Karfreitag
Thüringen5 zusammenhängende Stunden zwischen 7.00 und 17.00 Uhr; kein Verkauf möglich an Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und 1. Weihnachtsfeiertag