Bäcker und Konditoren und Standortwahl
Im deutschsprachigen Raum wird der Muttertag jedes Jahr am zweiten Sonntag im Mai begangen. Für solche Tage haben alle Bundesländer Ausnahmevorschriften zum Verkauf von Backwaren an Sonn- und Feiertagen in die jeweiligen Ladenöffnungsgesetze aufgenommen. Ein kleiner Überblick über Regeln und Ausnahmen.
Der Muttertag ist, auch wenn er es sicher verdient hätte, kein gesetzlicher Feiertag. Er gilt als normaler Sonntag.
Bei den Details zu den Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten von Bäckereien gibt es laut Experten der ARAG Versicherung folgende Unterschiede in den Bundesländern:
Bundesland | Öffnungszeiten |
Baden-Württemberg | 3 Stunden; Öffnungsverbot am 1. Weihnachtsfeiertag sowie am Oster- und Pfingstsonntag |
Bayern | 3 Stunden |
Berlin | grundsätzlich 7.00 bis 16.00 Uhr; Verkaufsverbot am Ostermontag, Pfingstmontag und am 2. Weihnachtsfeiertag |
Brandenburg | grundsätzlich 5 zusammenhängende Stunden zwischen 7.00 und 19.00 Uhr; gilt nicht an Ostermontag, Pfingstmontag und am 2. Weihnachtsfeiertag |
Bremen | 3 Stunden zwischen 8.00 und 16.00 Uhr |
Hamburg | grundsätzlich 5 Stunden zwischen 7.00 und 16.00 Uhr; Abgabe von Backwaren am Ostermontag, Pfingstmontag und am 2. Weihnachtsfeiertag verboten |
Hessen | grundsätzlich 6 Stunden |
Mecklenburg-Vorpommern | 5 Stunden; am 1. Mai ist der Verkauf nur erlaubt, wenn keine Arbeitnehmer beschäftigt werden müssen |
Niedersachsen | 3 Stunden; aber außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten |
Nordrhein-Westfalen | 5 Stunden; kein Verkauf am Ostermontag, am Pfingstmontag und 2. Weihnachtsfeiertag |
Rheinland-Pfalz | 5 Stunden zwischen 7.00 und 20.00 Uhr; Verkaufsverbot am Ostermontag, Pfingstmontag und 2. Weihnachtsfeiertag |
Saarland | 5 Stunden |
Sachsen | 6 Stunden zwischen 7.00 und 18.00 Uhr; keine Öffnung möglich an Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, Reformationsfest sowie am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag |
Sachsen-Anhalt | 5 Stunden; fällt der Heiligabend auf einen Sonntag 3 Stunden bis 14.00 Uhr |
Schleswig-Holstein | 5 Stunden; Ausnahme ist der Karfreitag |
Thüringen | 5 zusammenhängende Stunden zwischen 7.00 und 17.00 Uhr; kein Verkauf möglich an Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und 1. Weihnachtsfeiertag |