Gebäudereiniger: Lohndumping erstmals als Straftat verurteilt

Mindestlöhne zu unterschreiten ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Das hat das Oberlandesgerichts Naumburg entschieden. Der verurteilte Reinigungsunternehmer gilt nun als vorbestraft.

Gebäudereiniger
Lohndumping im Gebäudereiniger-Handwerk wird hart bestraft. - © ddp

In dem Fall hatte ein Reinigungsunternehmer bei ihm angestellten Reinigungskräften teilweise weniger als einen Euro die Stunde gezahlt. Der gesetzliche Mindestlohn betrug zu dieser Zeit mindestens 7,68 Euro pro Stunde. Den russisch-sprechenden Arbeitern, die offiziell als Minijobber angestellt waren, hätte demzufolge ein Lohn von rund 1290 Euro zugestanden.

Derzeit beträgt der Mindestlohn für Gebäudereiniger im Westen 8,40 Euro pro Stunde und im Osten 6,83 Euro. Zum 1. Januar 2011 wird er auf 8,55 Euro beziehungsweise 7,00 Euro pro Stunde erhöht.  

IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel kommentierte: "Mit dem Urteil steht endgültig fest: Wer Dumpinglöhne zahlt, begeht kein Kavaliersdelikt, sondern stellt sich gezielt gegen unsere Rechtsordnung."

Das Urteil erhöhe den Druck auf unseriöse Arbeitgeber.

Damit wurde erstmals in Deutschland ein Unternehmer, der den vorgeschriebenen Mindestlohn nicht gezahlt hatte, wegen einer Straftat und nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt.

Da der Verurteilte die Beiträge zur Sozialversicherung nur aus dem geringeren tatsächlich gezahlten Lohn und nicht aus dem Mindestlohn zahlte, ging das Gericht von einem Schaden für die Sozialversicherung in Höhe von rund 69 000 Euro aus.

Mit dem Urteil gilt der Unternehmer nun als vorbestraft.

Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 01.12.2010 [Aktenzeichen: 2 Ss 141/10]