Azubi-Gehalt: Soviel sollten Sie Ihren Lehrlingen zahlen

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Für viele Bereiche des Handwerks gibt es auch für Auszubildende Tarifverträge. Unabhängig davon ist das Gehalt auch für den Azubi ein wichtiger Motivationsfaktor und bietet einen Anreiz, die Ausbildung in Ihrem Unternehmen zu machen. Hier die wichtigsten Regeln zur Ausbildungsvergütung.

Ein attraktives Azubi-Gehalt kann ein Anreiz für Auszubildende sein, in Ihrem Unternehmen in die Lehre zu gehen. - © ddp

Das geplante Mindestlohngesetz wird nicht für Auszubildende gelten. Trotzdem hat auch ein Azubi einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Diese steigt mit den Ausbildungsjahren, also mindestens jährlich. Werden den Auszubildenden Sachleistungen wie Verpflegung und Wohnung auf die Vergütung angerechnet, müssen in jedem Fall mindestens 25 Prozent der festgelegten Gesamtvergütung anrechnungsfrei bleiben. Ausgezahlt werden muss das Gehalt für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats.

Tarifvertrag beim Azubi-Gehalt beachten

Ob für den Ausbildungsberuf verbindliche Tarifverträge bestehen, können Sie bei der Lehrlingsrolle oder im Tarifregister erfahren. Wenn eine allgemeinverbindliche Tarifregelung vorliegt, dürfen im Ausbildungsvertrag keine niedrigeren Vergütungssätze vereinbart sein. Dies gilt sowohl für Lohn- und Gehaltstarife, als auch für Manteltarife, in denen Wochenarbeitszeit und –tage, sowie der Urlaubsanspruch festgelegt sind. Die Tarifgehälter für Azubis unterscheiden sich je nach Beruf und Region deutlich.

Werden in einem Betrieb mehrere Wirtschaftszweige ausgeübt, so gilt nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts der „Grundsatz der Tarifeinheit“, das bedeutet, dass unabhängig von den einzelnen Tätigkeiten der Arbeitnehmer immer nur die Tarifverträge eines einzigen Handwerks zur Anwendung kommen. Für die tarifliche Zuordnung ist der Schwerpunkt des Betriebes maßgebend. Dieser wird bestimmt durch den Wirtschaftszweig, in dem die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer ausgeübt wird.

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Seite 3: Ausbildungsvergütung ohne Tarifbindung

Tarifbeispiele

767 Euro brutto im Monat verdiente ein Azubi 2013 durchschnittlich in Westdeutschland. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 4,1 Prozent. In Ostdeutschland stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2013 um 5,0 Prozent auf durchschnittlich 708 Euro im Monat. Zu diesen Ergebnissen kommt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in der Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen für das Jahr 2013.

Sehr hoch lagen die tariflichen Vergütungsdurchschnitte in den Berufen Mechatroniker (West: 938 Euro, Ost: 921 Euro) oder Maurer (West 999 Euro, Ost 803 Euro). Eher niedrig waren die tariflichen Vergütungsdurchschnitte zum Beispiel in den Berufen Maler und Lackierer (West und Ost: 558 Euro), Bäcker (West und Ost: 550 Euro), und Friseur (West: 469 Euro, Ost: 269 Euro).

Seite 3: Ausbildungsvergütung ohne Tarifbindung

Freie Vereinbarung

Besteht keine Tarifbindung, ist dennoch eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen. Was angemessen ist, orientiert sich wiederum an den für den Beruf einschlägigen Tarifverträgen oder, falls solche nicht bestehen, an der Durchschnittsvergütung. Dabei gilt bei fehlender Tarifbindung nach ständiger Rechtsprechung auch eine bis zu 20 Prozent unter den tariflichen Sätzen liegende Ausbildungsvergütung noch als angemessen.