Finanzierung Wie Leasing das Rating des Betriebs verbessert

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Auch in der Finanzkrise ist das Leasing-Modell von Wirtschaftsgütern für Unternehmer eine gute Wahl: Denn diese Form der Finanzierung schafft für den Betrieb mehr Freiraum – und verbessert gleichzeitig das Rating der Bank.

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Wie Leasing das Rating des Betriebs verbessert

Im Interview mit handwerk magazin erklärt Werner Walz, Unternehmens- und Finanzierungsberater aus Albstadt, die Vorteile von Leasing – und worauf Unternehmer besonders achten sollten.

Bleibt Leasing in der Wirtschafts- und Finanzkrise ein attraktives Finanzierungsinstrument für Handwerksbetriebe?

Walz: Die Frage lässt sich eindeutig mit Ja beantworten. Zum einen verbessern sich beim Abschluss eines Leasingvertrages gegenüber einer Darlehensfinanzierung die Eigenkapitalrelationen des Unternehmens.

Ein Beispiel: Ein Handwerksbetrieb mit einem Bilanzsumme von 450.000 Euro hat eine ausgewiesenes Eigenkapital von 90.000 Euro, also 20 Prozent Eigenkapital. Das Unternehmen schafft sich eine Maschine im Wert von 150.000 Euro an und finanziert diese über Darlehen. Die Bilanzsumme steigt auf 600.000 Euro das Eigenkapital bleibt bei 90.000 Euro - die Quote beträgt nur noch 15 Prozent.

Bei einer Finanzierung der Maschine über Leasing bleibt das Eigenkapital und die Bilanzsumme bei den vorgenannten Werten also bei 5 Prozent höherem Eigenkapitalanteil. Dies ist äußerst wichtig für das Rating des Handwerksbetriebes.

Wie sehen Sie das Argument der Risikoverteilung?

Walz: Das trifft hier sowohl für die Bank als auch für den Handwerksbetrieb zu. Waren die Hausbanken früher bestrebt als „alleiniges“ Finanzierungsinstitut des Betriebes da zustehen, so sind die Banken heute daran interessiert, dass weitere „Risikoträger“ mit dabei sind und somit das Kreditrisiko geteilt wird.

Banken benötigen oft eine Zusatzsicherheit oder bereits gestellte Sicherheiten haften automatisch auch für die neue Darlehensfinanzierung. Dies ist für den Handwerker nicht unbedingt von Vorteil, wenn das Wohnhaus der Ehefrau über eine eingetragene Grundschuld auch für die betriebliche Maschinenfinanzierung mithaftet.

Wie sehen die Leasing-Konditionen für den Betrieb aus?

Walz: Bei der Leasinggesellschaft ist in der Regel eine Anzahlung zu leisten oder aber eine Bankbürgschaft (etwa 10 Prozent) zu stellen. Handelt es sich beim Betrieb um einen Kapitalgesellschaft kann die Leasinggesellschaft die Mithaftung des Geschäftsführers verlangen.

Bei langjährigen positiven Geschäftsbeziehungen zwischen Leasinggesellschaft und Handwerksbetrieb entfallen Anzahlung und Zusatzsicherheit oft.

Was ist mit Existenzgründern?

Walz: Bei Firmenneugründungen werden diese Zusatzsicherungen prinzipiell verlangt unabhängig von der Rechtsform. Erst wenn zwei „gute“ Jahresabschlüsse vorliegen entfallen oft Anzahlung oder Zusatzsicherheit.

Nach wie vor ist die Leasingfinanzierung für wirtschaftlich schwächere Betriebe ein probates Mittel wenn die Leasingfinanzierung über den Verkäufer/Hersteller des Leasinggegenstandes vermittel wird. Hier können zum Beispiel bei Auto- und Maschinenkäufen Garantien des Verkäufers gegenüber der Leasinggesellschaft abgegeben werden, ohne dass der Leasingnehmer davon etwas weiß oder bemerkt. Der Leasinggesellschaft fällt es dann erheblich leichter auch einen finanziell schwächeren Betrieb zu finanzieren.

Ist es für gewerbliche Kunden möglich, bei Umsatzeinbrüchen 2009, mit den Gesellschaften zu handeln – zum Beispiel Raten auszusetzen, bis der Betrieb wieder liquide ist?

Walz: Es ist zwischenzeitlich möglich auch bei Leasinggesellschaften in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Hilfe zu bekommen. Die Hilfe kann die Aussetzung von Raten für bis zu 6 Monate oder aber die dauerhafte Verminderung von Leasingraten sein.

Und die Kosten?

Walz: Die Kosten hierfür sind unterschiedlich. Es gibt Gesellschaften die berechnen Zinssätze wie Kontokorrentkredite für die ausgesetzten Raten, andere verzinsen diese recht moderat oder sind sogar bereit neue Verträge auszufertigen, deren Ratenzahlungslaufzeit erst nach einer gewissen Frist beginnt.

Es ist aber äußerst schwierig Ratenaussetzungen über den vorgenannten Zeitraum hinaus zu bekommen. Problematisch ist es auch den Vertrag vorzeitig aufzulösen um den Leasinggegenstand, wenn er nicht mehr benötigt wird, zu verkaufen. Hier wird dem Handwerksbetrieb immer ein erklecklicher Betrag als Minus übrig bleiben und der muss dann oft sofort bezahlt werden.

Die Kulanz der Leasinggesellschaften hat hier ihre Grenzen.

Ganz wichtig ist aber auch, dass alle Kreditgeber gleich behandelt werden müssen. Das heißt, alle Leasinggesellschaften müssen aussetzen und es wird meistens auch gefordert, dass die Banken mit Ihren Darlehensraten ebenfalls Ratenstundungen einräumen.

Stichwort Vertragsklauseln – was sind die größten Fallen in Leasing-Verträgen für die Kunden?

Walz: An und für sich sind bei den gängigen Leasinggesellschaften kaum Fallen im Vertragswerk enthalten. Der Kunde sollte aber darauf achten, dass alle möglichen Kosten schriftlich im Voraus vereinbart sind. Es muss klar sein, welche Kosten bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung und bei Ablauf des Vertrages auf den Kunden zu kommen.

Was heißt das für die verschiedenen Vertragsvarianten?

Walz: Bei einem Vollamortisationsvertrag muss transparent sein, welche Gebühr für die Übertragung des Eigentums berechnet wird.

Bei Fahrzeugleasingverträgen können dem Kunden ganz erhebliche Kosten durch Mehrkilometer, und Beschädigungen entstehen. Hier kann man zwar öfters mit der Kulanz der Autohäuser, die das Fahrzeug zurücknehmen, rechnen, ist aber dann auch verpflichtet ein Ersatzfahrzeug wieder beim selben Autohaus zu kaufen.

Zu beachten ist auch, dass es sich um einen Leasingvertrag und nicht um einen Mietkauf handelt. Denn beim Mietkauf ist der eingangs geschilderte Vorteil für das Rating des Betriebes wieder aufgehoben, da solche Geschäfte wie Darlehensfinanzierungen zu bilanzieren sind.

Weiterhin ist bei den „bankeigenen“ Leasinggesellschaften wie der Sparkassenorganisation zu beachten, dass diese die Leasingverbindlichkeit (vertraglich vereinbart) an die Hausbank verkaufen und das dann bei der Hausbank wieder das ebenfalls eingangs geschilderte Haftungsproblem auftreten kann. Denn der Bank zur Verfügung gestellte Sicherheiten haften dann unter Umständen auch für die Leasingverbindlichkeit.