Kundenbewertungen Wettbewerbszentrale rügt falsches Qualitätssiegel

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Ein Produkt seriös zu bewerten ohne es tatsächlich einmal gesehen zu haben? Das „Deutsche Institut für Produktqualität“ in Frankfurt wertet Kundenurteile aus und vergibt an die Vergleichssieger ein Qualitätssiegel. Zu Unrecht, wie die Wettbewerbszentrale jetzt festgestellt hat.

Die Wettbewerbszentrale hat das Siegel des Deutschen Instituts für Produktqualität gleich in mehreren Punkten gerügt. - © dipq.de

Als Ende April gleich mehrere Beschwerden gegen die Werbung mit einem Siegel des „Deutschen Instituts für Produktqualität“ bei der Wettbewerbszentrale eintrafen, nahmen die Wettbewerbshüter die Arbeit des privatwirtschaftlich geführten Instituts genauer unter die Lupe. Das Institut stellt Unternehmen ein Siegel zur Verfügung, mit dem es den jeweiligen Produkten der Unternehmen bescheinigt, positive Testnoten erhalten zu haben. Bei den ausgestellten Zertifikaten beruft sich das Institut auf eine Zusammenarbeit mit der renommierten Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt .

Prüfmethoden, die es gar nicht gibt

Obwohl sich das als GmbH geführte Institut darauf beschränkt, Kundenbewertungen aus dem Internet per Algorithmus zu gewichten und zusammenzufassen, wurde in Bezug auf diese Zusammenfassung mit der Behauptung geworben, das Unternehmen treffe „Feststellungen zur Qualität“. Dabei wurden explizit definierte Prüfmethoden angeführt, die sich jedoch lediglich auf die Auswertung von Kundenbewertungen beschränken.

Falsche „Vergleichssieger“ ausgezeichnet

Als sei dies nicht schon abenteuerlich genug, stellte das Institut für die Produkte, deren Kundenbewertungen untersucht wurden, Zertifikate aus, in denen das Produkt als „Vergleichssieger“ bezeichnet wurde. Und das, obwohl das Produkt bei der Zusammenfassung der Kundenbewertungen definitiv nicht als bestes abgeschlossen hat. Eine Fundstelle für die Veröffentlichung der vermeintlichen Produkttests wurde ebenfalls weder vom Institut noch von den die Siegel verwendenden Unternehmen angegeben.

Wettbewerbszentrale moniert irreführende Werbung

Die Wettbewerbszentrale beanstandete sowohl gegenüber Unternehmen, die das Siegel verwendeten, als auch gegenüber dem Herausgeber des Siegels die Werbung, aber auch die weiteren Angaben als irreführend. Begründung der Wettbewerbshüter: Aus dem Logo geht nicht hinreichend deutlich hervor, dass es sich letztlich nur um einen privat-wirtschaftlich tätigen Testveranstalter handelt und nicht etwa um eine staatliche Stelle. Darüber hinaus liegt hinsichtlich des Hinweises auf den Test der „Produktqualität“ ebenfalls eine Irreführung vor, weil die Qualität der Produkte durch das Institut ja gar nicht untersucht worden war. Auch die irrführenden Zertifikate mit dem Hinweis auf einen „Vergleichssieger“ wurden beanstandet, weil die Unternehmen in dem aufgeführten „Test“ ja gar nicht als beste abgeschnitten hatten. Ebenso wurde gerügt, dass bei allen Veröffentlichungen die Angabe einer Fundstelle fehlt, mit der der Verbraucher in der Lage ist, die zu Grunde liegenden Kriterien sowie das konkrete Abschneiden des Produktes nachzuvollziehen.

Unternehmen und Zertifikatsaussteller geloben Besserung

Sowohl das Institut als auch die Unternehmen, die das „Siegel“ in ihrer Werbung verwendeten, verpflichteten sich im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung, in Zukunft auf die Verwendung des Siegels zu verzichten , wenn nicht gleichzeitig eine Fundstellenangabe gemacht wird, mit der der Verbraucher nachvollziehen kann, wie der Produkttest verlaufen ist und welche Kriterien dem Test zu Grunde gelegt wurden. Ebenso verpflichteten sich diese Unternehmen in Zukunft bei der Verwendung des Siegels darauf hinzuweisen, dass es sich bei der zu Grunde liegenden Erhebung nicht um einen Produkttest handelt . Das Institut verpflichtete sich darüber hinaus, künftig auf den privatwirtschaftlichen Charakter seines Unternehmens deutlich hinzuweisen und auch im Rahmen der Vergabe von Testlogos deutlich und unmissverständlich klarzumachen, dass es sich bei der zugrunde liegenden Erhebung nicht um einen Produkttest handelt.