Eckpunktepapier der Bundesregierung Corona-Überbrückungshilfe: Zuschüsse für Handwerker

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Coronavirus und Fördermittel

Für die Monate Juni bis August 2020 hat die Regierungskoalition am 3. Juni ein 25-Milliarden-Euro-Anschlussprogramm als Überbrückungshilfe beschlossen. Für Handwerksbetriebe sind die Hilfen wichtig. Finanziert werden die fixen Betriebskosten. Was bereits feststeht - und was noch nicht.

Der Staat hilft mit Zuschüssen für Handwerker
Corona-Überbrückungshilfen - das Handwerk profitiert von Zuschüssen - © nmann77 - stock.adobe.com

Die Regierungsparteien haben im Koalitionsausschuss am 03.06.2020 ein umfangreiches Konjunkturpaket beschlossen. Die Wirtschaft soll gestärkt aus der Corona-Krise herauskommen. Neben den wichtigen Punkten der Mehrwertsteuersenkung und der Zahlung eines Kinderbonus, wurde auch die Verlängerung der Corona-Soforthilfen unter neuen Voraussetzungen beschlossen. Ihr Ziel: kleine- und mittlere Betriebe stärken. Das Handwerk profitiert unmittelbar. Hier sind die Regelungen:

Zuschüsse bringen Bares

Zuschuss zu den Betriebskosten:

  • für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten sind es bis zu 9.000 Euro
  • für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern sind es bis zu 15.000 Euro.In begründeten Ausnahmefällen kann der Betrag auch höher ausfallen.
  • Größere Unternehmen können bis zu 150.000 Euro erhalten

Wer die Zuschüsse erhält

Den Zuschuss erhalten kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), um ihre laufenden Betriebskosten zu decken (Miete, Leasingraten). Für Personalkosten ist sie nicht gedacht. Hierfür dient das Kurzarbeitergeld.

Antragsberechtigt sind KMU, bei denen Corona zu Umsatzeinbrüchen in den Monaten April und Mai von mindestens 60 Prozent gegenüber den Vergleichsmonaten des Vorjahres geführt hat. Die voraussichtlichen Umsatzeinbußen in den Monaten Juni bis August 2020 müssen mindestens 50 Prozent betragen.

Die Höhe der Zahlung im Detail

Die Höhe der Erstattung der betrieblichen Fixkosten liegt bei

  • bis zu 50 Prozent, wenn auch der Umsatzrückgang 50 Prozent beträgt
  • bis zu 80 Prozent der betrieblichen Fixkosten werden erstattet, wenn der Rückgang bei mehr als 70 Prozent liegt.

Bedingungen der Antragstellung

Die Antragsfrist läuft am 31. August 2020 aus. Geplant ist, dass das Geld bis 30. November 2020 ausgezahlt wird. Zur Antragstellung sieht das Eckpunktepapier bisher keine Regelungen vor. Voraussichtlich werden es dieselben Behörden sein, die auch die ersten Soforthilfen (bis Ende Mai 2020 beantragbar) in den Bundesländern ausgezahlt haben. Wer 'Soforthilfe Corona + sein Bundesland' bei seiner Internetsuche eingibt, kommt meist direkt auf die Behörde, bei der der Antrag gestellt werden muss. Alternativ können Sie auch beim Wirtschaftsministerium des jeweiligen Bundeslandes nachfragen.

Förderprogramme allgemein – hier stellen Sie den Antrag

  • Die Programme der KfW können Sie über die Hausbanken beantragen
  • Die Förderbanken der Bundesländer haben Teils Sonderprogramme aufgelegt. Fragen Sie Ihre Hausbank oder Ihren Steuerberater.
  • Die Bürgschaftsbanken stehen für Kredite bis 2,5 Millionen Euro ein. Eine Anfrage können sie direkt bei der Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes stellen. Sie können sich dort auch vorab persönlich informieren. Die Antragstellung erfolgt dann über Ihre Hausbank.

Kurzarbeitergeld

  • Seit April können Sie Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter in Anspruch nehmen, wenn 10 Prozent (früher: 30 %) Ihrer Belegschaft in Kurzarbeit sind.
  • Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge künftig vollständig.
  • Der Arbeitnehmer erhält rund 60 Prozent seines ausgefallenen Nettolohns ausgezahlt (67 % bei jenen, die Kinder haben).
  • Bereits am 15. Mai 2020 wurde beschlossen, dass das Kurzarbeitergeld befristet bis zum Jahresende 2020 unter bestimmten Voraussetzungen erhöht wird:
    - Wer mindestens 50 Prozent weniger arbeitet, erhält ab dem vierten Monat 70 Prozent (77 % mit Kind) des Nettolohns als Kurzarbeitergeld.
    - Ab dem siebten Monat sind es 80 Prozent (87 % mit Kind).

Die wichtigsten Ansprechpartner für Sie

Ihre Hausbank ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Fördermittel geht. Aber auch Ihr Steuerberater kennt sich aus und unterstützt Sie bei der Identifikation des richtigen Förderprogramms. Gleiches gilt für freie Fördermittelberater.