Mindestlohnerhöhung zu Jahresbeginn, die Tarifbindung und die noch ausstehende Gesetzgebung zur EU-Entgelttransparenz-Richtlinie: Handwerkschefs sind bei der Lohngestaltung und bei der Festsetzung der Tariflöhne an einige Vorgaben gebunden. Bleiben dennoch Spielräume?

Anfang des Jahres wurde der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht, im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist von 15 Euro ab 2026 die Rede. Daneben haben sich einzelne Branchen wie jüngst das Elektrohandwerk auf ein Mindestentgelt verständigt, das das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bundesweit für allgemeinverbindlich erklärt hat. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und die IG Metall hatten zuvor den Antrag gestellt.
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Arbeitsrecht, Mindestlohn und Rechtstrends
