Praxistipps So führen Sie die Flex-Zeit ein

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So führen Sie die Flex-Zeit ein

Flexible Arbeitszeiten dürfen nicht gegen Regelungen des Arbeitsrechts verstoßen. Welche Rechtsvorgaben Sie beachten müssen und wie Sie ein neues Arbeitszeitmodell erfolgreich umsetzen, erklärt hm-Expertin Ulrike Hellert.

Arbeitsrecht. Die tägliche Höchstdauer der Arbeitszeit regelt das Arbeitszeitgesetz. Mitarbeiter ab 18 Jahren dürfen bei fünf Arbeitstagen pro Woche täglich 9,6 Stunden arbeiten. Ist auch der Samstag Arbeitstag, sind täglich nur acht Stunden erlaubt. Sie können die Arbeitszeit zeitweise auf zehn Stunden erhöhen, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen die 9,6 oder acht Stunden tägliche Arbeitszeit im Durchschnitt nicht überschritten werden. Unternehmer müssen jedoch auf jeden Fall prüfen, ob die für sie verbindlichen Tarifverträge abweichende Arbeitszeithöchstgrenzen und Ausgleichmöglichkeiten enthalten. Weiterhin sind bestehende Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen, gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeiten sowie Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes, des Gesetzes zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und des Altersteilzeitgesetzes zu beachten.

Schutz des Zeitguthabens. Langzeitkonten müssen gegen Insolvenzausfall geschützt sein, zum Beispiel durch Verpfändungsvereinbarungen zugunsten des Arbeitnehmers. Ebenso muss bei längerer Freistellung der Sozialversicherungsschutz erhalten bleiben. Banken und Versicherungen bieten dafür Fondslösungen an: Der Unternehmer zahlt den Geldwert des Arbeitszeitguthabens in einen Fonds ein. Dieses Guthaben wird verzinst und später zur Entgelt- und Sozialversicherungsbeitragszahlung während der Freistellung verwendet. Für die Suche nach geeigneten Fondsmodellen sind Hausbanken und Sparkassen geeignete Ansprechpartner.

Vereinbaren. In Betrieben ohne Betriebsrat vereinbaren Unternehmer und Mitarbeiter das Arbeitszeitmodell als schriftliche Ergänzung zum Arbeitsvertrag. Mit Betriebsrat wird das Modell durch eine Betriebsvereinbarung verbindlich eingeführt. Explizit sollte der Korridor für die Über- oder Unterschreitung des Kontos formuliert sein. Für den Fall der Kündigung oder von Krankheitstagen werden individuelle Regelungen vereinbart.

Umsetzen. Entwickeln Sie Arbeitszeitmodelle gemeinsam mit den Beschäftigten (zum Beispiel in Workshops). So erreichen Sie, dass Ihre Mitarbeiter die Neuerungen mittragen. Am Anfang der neuen Arbeitszeitregelung sollte eine Testphase stehen, in der Mitarbeiter das System ausprobieren und Rückmeldung geben können, was noch verbessert werden muss.

Beraten. Jeder Betrieb hat individuelle Bedürfnisse, die so gut wie möglich im Arbeitszeitmodell abgebildet werden sollten. Beratungsstellen helfen Unternehmern bei der Entwicklung und Einführung. Das Zeitbüro NRW bietet zum Beispiel umfangreiches Informationsmaterial sowie eine kostenlose Erstberatung für Unternehmen an. Infos:www.arbeitszeiten.de, Stichwort Service.