Sicherheitsschuhe Schutzklassen und Arbeitsschutzgesetz

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Sicherheitsschuhe müssen Handwerker in Betrieben und auf Baustellen dann tragen, wenn besondere Risiken und Gefahren für die Füße bestehen. handwerk magazin gibt einen Überblick über das Arbeitsschutzgesetz und vier Arbeitsschuh-Schutzklassen sowie deren Sicherheitsmerkmale.

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Drei-Klassen-Gesellschaft

Laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber die bestehenden Gefährdungen für seine Beschäftigten an deren Arbeitsplatz ermitteln und bewerten (Gefährdungsbeurteilung). Auf dieser Grundlage wird ermittelt, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Diese können entweder technisch, organisatorisch oder als persönliche Schutzausrüstung (PSA) – zum Beispiel durch das Tragen von Sicherheitsschuhen – als individuelle Schutzmaßnahme umgesetzt werden.

Die Benutzung von PSA ist dann als Maßnahme des Arbeitsschutzes geeignet, wenn die Gefährdungen durch technische Lösungen oder organisatorische Maßnahmen nicht vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Technische oder organisatorische Maßnahmen haben demzufolge immer Vorrang vor der Benutzung von PSA als individuelle Schutzmaßnahme.

Arbeitgeber ist in der Pflicht

Ist PSA zum Arbeitsschutz der Beschäftigten erforderlich, ist diese vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Kosten für Schutzmaßnahmen nach § 3 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz dürfen den Beschäftigten nicht auferlegt werden. Die PSA muss demnach vom Arbeitgeber grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

DieSchutzklassen S1 und S1P sowie S2 und S3 haben folgende spezifische Schutzeigenschaften für das Handwerk:

Schutzklasse S1


Sicherheitsschuhe der Schutzklasse S1 sind antistatisch, haben eine Öl- und benzinresistente Sohle und können im Fersenbereich Energie aufnehmen. Außerdem verfügen sie über eine geschlossene Ferse und eine Zehenschutzkappe.

Schutzklasse S1P

Die Arbeitsschuhe der Schutzklasse S1P verfügen über alle Sicherheitsanforderungen wie die der Schutzklasse S1. Das zusätzliche "P" der Schutzklasse S1P steht für eine zusätzliche Durchtrittssicherheit.

Schutzklasse S2


Den Anforderungen der Schutzklasse S1 werden auch die Arbeitsschuh-Modelle der Klasse S2 gerecht. Zusätzlich schützen Schuhe dieser Schutzklasse auch vor Wasserdurchtritt und -aufnahme. Die Handwerksarbeit kann somit immer mit trockenen Füßen gemeistert werden.

Schutzklasse S3


S3-Sicherheitsschuhe besitzen die Anforderungen der Schutzklassen S1 und S2. Ergänzende Schutzwirkung der Schutzklasse S3 bietet eine Sohle, die Durchtrittsicherheit ermöglicht. Handwerker sind dadurch zum Beispiel vor schweren, herabfallenden Gegenständen und spitzen Gefahrenquellen, beispielsweise Nägeln, geschützt.

Gemeinsam haben Sicherheitsschuhe der Schutzklassen S1, S1P, S2 und S3, dass deren Zehenschutzkappe einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule standhält.