Schutzkleidung: Damit das Firmenlogo nicht zum Sicherheitsrisiko wird

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Wer seine Schutzkleidung mit Firmenlogo oder Mitarbeiternamen ausstatten möchte, muss Vorschriften berücksichtigen. Andernfalls kann die Schutzwirkung nach Erkenntnissen des Textildienstleisters MEWA beeinträchtigt werden. Mit der Folge, dass die betroffene Kleidung nicht mehr den Normansprüchen genügt.

© Mewa

Mit einem einheitlichen Outfit präsentiert ein Betrieb seine Professionalität und Identität. Ein aufgenähtes Firmenlogo ist das i-Tüpfelchen für den überzeugenden Auftritt. Doch aufgepasst! Wenn es sich um zertifizierte Schutzkleidung handelt, sollte ein Profi zu Rate gezogen werden. Ein Nadelstich, das falsche Garn – und schon ist es vorbei mit der Schutzfunktion, warnt MEWA.  

Richtlinien beim Annähen von Namensschildern beachten

Grundsätzlich gilt: Die normenkonforme Schutzfunktion der Kleidung darf nicht beeinträchtigt werden. Auf keinen Fall darf ein Mitarbeiter selbst zu Nadel und Faden greifen. Denn für das Anbringen von Emblemen gelten Richtlinien: Die Aufnäher müssen in Ausführung, Material, Größe und Position auf die Schutzfunktionen der jeweiligen Schutzkleidung abgestimmt werden. Bei Hitze- und Flammschutzkleidung müssen die Embleme auch bestimmte Normenanforderungen erfüllen, beim Aufnähen darf beispielsweise nur flammhemmendes Garn verwendet werden.