Dienstwagen und Fuhrpark
Sie überlegen, wie Sie von der niedrigeren Mehrwertsteuer profitieren können? Unternehmer sparen jetzt beim Abschluss neuer Leasing-Verträge. Lesen Sie, wie sich das für Sie rechnet.

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E-Transporter: Leasing und Finanzierung(PDF, 101,57 kB)
Durch die Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020 ergeben sich auch Änderungen für neue Leasingverträge. Der Unternehmer profitiert bei einem neuen Leasingvertrag für den Firmenwagen von der niedrigeren Mehrwertsteuer und zusätzlich bei der Privatnutzung des Fahrzeugs. Wie sich das genau rechnet, erklärt Luisa Damm, Ecovis-Steuerberaterin in Dresden.
Bruttolistenpreis niedriger
Wer jetzt einen Firmenwagen least, spart nicht nur in den ersten Monaten durch die nur noch mit 16 Prozent besteuerten Leasingraten. Denn wird ein Pkw im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31.Dezember 2020 erstmals zugelassen, wirkt sich das in Hinblick auf die zu versteuernde Privatnutzung für die gesamte Leasingdauer aus. Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung ist nämlich der Bruttolistenneupreis als fester, historischer Wert. Dieser ist natürlich geringer, wenn er statt 19 Prozent nur 16 Prozent Umsatzsteuer enthält.
Fallbeispiel: Der Unternehmer least ab dem 1. Juli 2020 ein Fahrzeug für drei Jahre, das er auch privat nutzen möchte. Statt eines Listenneupreises von 59.500 Euro hat das Fahrzeug nur einen Bruttolistenneupreis von 58.000 Euro.
So rechnet sich die Steuerersparnis
Privatnutzung: Das müssen Sie versteuern | ||
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Bemessungsgrundlage ist der Bruttolistenneupreis (BLP) | 59.500,00 € | 58.000,00 € |
Privatnutzung (monatlich): BLP x 1% | 595,00 € | 580,00 € |
So berücksichtigen Sie die Umsatzsteuer | ||
Ausgangswert | 595,00 € | 580,00 € |
./. 20% = Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer | 476,00 € | 464,00 € |
07/20-12/20: x 16% = Umsatzsteuer (monatlich) | 76,16 € | 74,24 € |
Ab 2021: x 19% = Umsatzsteuer (monatlich) | 90,44 € | 88,16 € |
Zu versteuernde Privatnutzung 07/20-12/20 pro Monat | 671,16 € | 654,24 € |
Ersparnis für die ersten 6 Monate Rechenweg: ((671,16 - 654,24) x 6 Monate) | 101,52 € | |
Zu versteuernde Privatnutzung ab 2021 pro Monat | 685,44 € | 668,16 € |
Ersparnis für die Restzeit (2,5 Jahre) Rechenweg: ((685,44 - 668,16) x 30 Monate) | 518,40 € |
Über eine Leasingdauer von 3 Jahren muss der Unternehmer damit 620 Euro (101,52 + 518,40) weniger versteuern.
Dasselbe gilt für die Überlassung von Firmenwägen an den Arbeitnehmer. Auch hier lässt sich aufgrund eines niedrigernr Bruttolisteneupreises über die gesamte Leasingdauer sparen.
Aber Achtung: Für vor dem 1. Juli 2020 geleaste Fahrzeuge bleibt für die Ermittlung der zu versteuernden Privatnutzung weiterhin der zum Zeitpunkt der Erstzulassung geltende Bruttolistenpreis maßgebend.
Die Expertin
Luisa Damm ist Steuerberaterin bei Ecovis in Dresden. Für das Beratungsunternehmen Ecovis arbeiten in Deutschland rund 2.500 Mitarbeiter in mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in fast 80 Ländern.