Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro gestiegen. Und er steigt weiter auf 14,60 Euro ab 1. Januar 2027. Doch wann genau bezahlen Handwerkschefs Mindestlohn, wann ist Tariflohn fällig? Juristisch ist dies vor allem für Bauhandwerker nicht immer trivial. Wer falsch agiert, riskiert Bußgelder.

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es tarifliche Mindestlöhne, die in bestimmten Branchen verpflichtend zu zahlen sind – und dies gilt nicht nur für tarifgebundene Unternehmen. Über Mindestlohnverordnungen oder Allgemeinverbindlichkeitserklärungen greifen bestimmte Mindestlohntarifverträge auch in Betrieben, die nicht als Mitglied im jeweiligen Arbeitgeberverband dem Tarif unterworfen sind. Für das Handwerk wichtig sind die Bauarbeitsbedingungenverordnung (BauArbbV) und andere Verordnungen über zwingende Arbeitsbedingungen für Baugewerk und Handwerksbereiche, wie beispielsweise:
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Lohn- und Gehalts-Check und Mindestlohn
