Meisterpflicht und Weiterbildung
Die Meisterpflicht wird in zwölf Handwerksberufen wieder eingeführt. In den betroffenen Branchen war die Meisterpflicht seit der Novelle der Handwerksordnung 2004 weggefallen. Für diese Berufe gilt die neue Regelung – und das sind die Auswirkungen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD im Bundestag, Carsten Linnemann und Sören Bartol, haben sich darauf geeinigt, in zwölf Gewerken zur Meisterpflicht bei einer Betriebsgründung zurückkehren zu wollen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 12. Dezember 2019 in den Bundestag eingebracht und beschlossen, so dass die Änderung der Handwerksordnung zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann. Es geht um diese Berufe :
Für diese 12 Berufe gilt die neue Meisterpflicht:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzo-Hersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
Bestandschutz für bestehende Betriebe ohne Meister
Die Neuregeleung sieht vor, dass für bestehende Betriebe ein Bestandschutz gilt, so dass kein Handwerker ohne Meistertitel aus den entsprechenden Gewerken um den Fortbestand seines Unternehmens fürchten muss oder die Meisterprüfung nachholen muss.
Mit der neuen Regelung kommen zwölf von 52 Gewerken aus der Anlage B1 wieder in die Anlage A der Handwerksordnung. Im Jahr 2004 wurde auch wegen der damals steigenden Arbeitslosigkeit von der rot-grünen Bundesregierung die Zahl der meisterpflichtigen Handwerksberufe von 94 auf 41 verringert . Das Handwerk war von Beginn an gegen diesen Beschluss. Weiterhin von der Meisterpflicht NICHT betroffen sind folgende Gewerke:
Für diese 40 Berufe (Anlage B1) besteht weiterhin keine Meisterpflicht:
-->- Uhrmacher
- Graveure
- Metallbildner
- Galvaniseure
- Metall- und Glockengießer
- Schneidwerkzeugmacher
- Gold- und Silberschmiede
- Modellbauer
- Holzbildhauer
- Korb- und Flechtwerkgestalter
- Maßschneider
- Textilgestalter (früher Weber, Klöppler, Posamentierer, Stricker)
- Modisten
- Segelmacher
- Kürschner
- Schuhmacher
- Sattler und Feintäschner
- Müller
- Brauer und Mälzer
- Weinküfer
- Textilreiniger
- Wachszieher
- Gebäudereiniger
- Feinoptiker
- Glas- und Porzellanmaler
- Edelsteinschleifer und -graveure
- Fotografen
- Buchbinder
- Drucker
- Siebdrucker
- Flexografen
- Keramiker
- Klavier- und Cembalobauer
- Handzuginstrumentenmacher
- Geigenbauer
- Bogenmacher
- Metallblasinstrumentenmacher
- Holzblasinstrumentenmacher
- Zupfinstrumentenmacher
- Vergolder