Meisterpflicht
In 41 Berufen ist der Meisterbrief aktuell Voraussetzung für die Selbständigkeit im Handwerk. Darauf einigte sich Ende 2003 der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag. Mit Bundestagsbeschluss vom 12. Dezember 2019 kehrten weitere 12 Gewerke zur Meisterpflicht zurück. In diesen Gewerken benötigen Sie einen Meisterbrief.

Im entscheidenden Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat im Jahr 2003 setzte die CDU/CSU gegenüber der Bundesregierung, bestehend aus SPD und Grünen, durch, dass auch der Verbraucherschutz und die Ausbildungsleistung als Messlatte für Meisterberufe hinzugenommen wurden. Bei der Ausbildung wurde damals als Parameter vorgelegt, dass ein Handwerksbetrieb 50 Prozent mehr Lehrlinge ausbildet als der Durchschnitt aller Unternehmen. Damit kamen die Nahrungsmittelhandwerker und große Ausbilder wie Friseure und Maler wieder in die Anlage A.
Unverständlich war zu diesem Zeitpunkt, dass der damalige Wirtschaftsminister Wolfgang Clement das Kriterium „Gefahrengeneigtheit“ nicht auf die Chirurgiemechaniker anwenden wollte, die schließlich Präzisionsinstrumente für Chirurgen herstellen. Doch für die setzte sich dann Volker Kauder, Chefunterhändler der Union, im Gespräch mit Clement ein und erhielt die Zusage. Im Endspurt schafften dann auch noch die Brunnenbauer und die Landmaschinenmechaniker den Sprung in die künftige Anlage A der Handwerksberufe. Am Ende des Prozesses waren es dann 41 gerettete Meisterberufe.
Kleinunternehmergesetz: Einfache Tätigkeiten dürfen ohne Gesellenprüfung ausgeübt werden
Bedeutend ist es für das Handwerk bis heute, dass zusammen mit der großen Handwerksnovelle auch das Kleinunternehmergesetz, kleine Novelle genannt, im Sachzusammenhang verhandelt wurde. Danach dürfen Handwerker einfache Tätigkeiten, die in zwei bis drei Monaten erlernbar sind, ohne Gesellenprüfung selbständig ausüben. Allerdings dürfen sich Handwerker nicht mehrere Teiltätigkeiten aus den Berufen aussuchen und ausüben.
Das sind die 41 Handwerksberufe der Anlage A:
- Augenoptiker
- Bäcker
- Boots- und Schiffbauer
- Büchsenmacher
- Brunnenbauer
- Chirurgiemechaniker
- Dachdecker
- Elektromaschinenbauer
- Elektrotechniker
- Feinwerkmechaniker
- Fleischer
- Friseure
- Gerüstbauer
- Glasbläser und Glasapparatebauer
- Glaser
- Hörgeräteakustiker
- Installateur- und Heizungsbauer
- Informationstechniker
- Kälteanlagenbauer
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Klempner
- Konditoren
- Landmaschinenmechaniker
- Kraftfahrzeugmechaniker
- Maler und Lackierer
- Maurer und Betonbauer
- Metallbauer
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Orthopädieschuhmacher
- Orthopädietechniker
- Schornsteinfeger
- Seiler
- Steinmetze und Steinbildhauer
- Straßenbauer
- Stukkateure
- Tischler
- Vulkaniseure und Reifenmechaniker
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
- Zahntechniker
- Zimmerer
- Zweiradmechaniker
Das sind die 12 Berufe aus der Anlage B1, für die ab 1. Januar 2020 die Meisterpflicht ebenfalls wieder gilt:
Am 12. Dezember 2019 wurde ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und beschlossen, der die Handwerksordnung wieder ändert: Zum 1. Januar 2020 kehren 12 weitere Gewerke (aus der Anlage B1) zur Meisterpflicht bei einer Betriebsgründung zurück. Darauf einigten sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD im Bundestag, Carsten Linnemann und Sören Bartol. Es geht dabei um folgende Berufe :
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzo-Hersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer