Musikintrumentenbau Musikinstrumente aus Markneukirchen: Musik beherrscht städtisches Treiben

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Immaterielles Kulturerbe Handwerk

Der Musikinstrumentenbau Markneukirchen wurde 2014 als Handwerkstechnik im deutschen immateriellen Kulturerbe anerkannt. Der Musikinstrumentenbau ist ein Handwerk mit großer Bedeutung für die Stadt. Sowohl als Arbeitgeber als auch aufgrund einer langen Tradition.

Immaterielles Kulturerbe: Musikinstrumentenbau
„Unser Hauptziel ist es, dass durch das immaterielle Kulturerbe der Musikinstrumentenbau erhalten bleibt und wir unsere Marke stärken können“. - © Holzmann Medien

8.000 Menschen, davon 1.300 im Musikinstrumentenbau tätig, aufgeteilt auf 100 Betriebe. Und das in nur einer einzigen Gemeinde: Markneukirchen. Seit 350 Jahren ist der Musikinstrumentenbau Teil von Markneukirchen. Enrico Weller, Gymnasiallehrer und Musikwissenschaftler des vogtländischen Musikinstrumentenbaus, wusste schon immer: „Wir haben etwas Besonderes.“ Gemeinsam mit Carola Schlegel von der Stadtverwaltung Markneukirchen kämpfte er dafür, den Musikinstrumentenbau in Sachsen als immaterielles Kulturerbe anerkennen zu lassen. Dass der Musikinstrumentenbau 2014 auf die deutsche Liste des UNESCO-Kulturerbe gelangte: eine Traumerfüllung.

Die Instrumente kamen mit Ende des 30-jährigen Krieges

Mit den protestantischen Glaubensflüchtlingen siedelten sich im vogtländischen Gebiet rund um Markneukirchen die Musikinstrumentenbauer an. Kurz nach Ende des 30-jährigen Krieges verließen sie das benachbarte Böhmen und brachten um 1650 ihre Musikinstrumente mit. Unter ihnen zwölf Geigenbauer, die 1677 die erste Geigenmacherinnung gründeten. Mit dem Geigenbau begann der Musikinstrumentenbau. Es folgten weitere Instrumente wie Blechblas-, Holzblas-, Zupf- und Streichinstrumente.

Den Musikinstrumentenbau aus der Stadt zu vertreiben, schaffte weder die Zeit des Nationalsozialismus noch die DDR. „Einen großen Einschnitt brachte uns die Wende zwischen 1989 und 1990. Hier gab es einen großen Bruch und viele Betriebe mussten schließen“, erläutert Weller. Grund dafür: Der Bekanntheitsgrad des Dorfes war durch den Kommunismus gesunken. „Wir mussten uns danach erst mal wieder einen Namen aufbauen. Da hilft uns nun auch das Kulturerbe“, betont er.

Großes Entwicklungspotenzial

„Unser Hauptziel ist es, dass durch das immaterielle Kulturerbe der Musikinstrumentenbau erhalten bleibt und wir unsere Marke stärken können“, erläutert Weller. Dadurch stehen der Schutz, die Förderung und der Erhalt des Handwerks nun wieder mehr im Vordergrund. Das öffnet Türen, speziell im Bereich Ausbildung. Während das Wissen um Zupf- und Streichinstrumente bereits gut vermittelt wird, soll die Ausbildung im Bereich Blasinstrumente gefördert und das Niveau angehoben werden.

Handwerk und Forschung

1.300 Handwerker arbeiten hier verteilt auf 100 Betriebe. Die Betriebe reichen von Einzelhandwerkern bis hin zu manufakturähnlichen Betrieben mit bis zu 300 Beschäftigten. Hergestellt werden alle Arten von Orchesterinstrumenten. Von der Oboe über das Saxofon bis hin zum Hackbrett. Das Repertoire an Musikinstrumenten ist groß. Einer dieser Betriebe sind die Gebrüder Mönnig. Dort werden Oboen, Fragotte und Klarinetten hergestellt. 62 Mitarbeiter fertigen dort bis zu 1.200 Fargotte im Jahr, mit langjährig abgelagerten Hölzern.

Neben der Verwendung von alten Handwerkstechniken wird jedoch auch geforscht. “ Wir versuchen natürlich, unsere Musikinstrumente zu verbessern. Das bedeutet, dass wir zum Beispiel nach Werkstoffen suchen, die natürliche Ressourcen schonen, gleichzeitig jedoch die akustischen Eigenschaften von Musikinstrumenten erhalten“, betont Weller.

Musikinstrumentenbau

  • Handwerk: Bau verschiedenster Musikinstrumente im Sächsischen Vogtland
  • Entstehung: ab 1650
  • Beitritt: 2014
  • Ausübung: in Markneukirchen im Sächsischen Vogtland

Immaterielles Kulturerbe: Musikinstrumentenbau

© Holzmann Medien

Kurz-Info: Immaterielles Kulturerbe der UNESCO in Deutschland

Definition: Durch das immaterielle Kulturerbe soll die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar gemacht werden. Zu diesen Ausdrucksformen zählen neben Tanz, Theater, Musik und mündlich überlieferten Bräuchen auch verschiedene Handwerkskünste.

Voraussetzungen: Das Kulturgut muss eine besondere Technik oder auch Handwerkstechnik sein, die seit vielen Jahren generationsübergreifend betrieben wird und identitätsstiftend für eine spezielle Region ist.

Deutscher Beitritt am 10. Juli 2013

Verzeichnis: Auf Bundes- und Landesebene. Bundesländer wie Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben zusätzlich eigene landesweite Verzeichnisse. Aktuell sind 72 Kulturformen in der Liste aufgeführt.