Mal-, Fass- und Vergoldetechnik Kirchenmalerei: Kampf um Anerkennung

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Die Mal-, Fass- und Vergoldetechnik der Kirchenmalerei wurde 2016 als immaterielles Kulturerbe anerkannt. Hiermit stärkte die UNESCO das Handwerk im Kampf um gegenseitige Anerkennung mit akademischen Restauratoren und fördert das Selbstbewusstsein der Handwerker.

Immaterielles Kulturerbe: Kirchenmalerei
Restaurieren, Rekonstruieren und Konservieren: Die Aufgaben der bayerischen Kirchenmaler. - © Holzmann Medien

Restaurieren, Rekonstruieren und Konservieren: Die Aufgaben der bayerischen Kirchenmaler. Mit ihrer Mal-, Fass- und Vergoldetechnik sind sie Teil des immateriellen Kulturerbes in Deutschland. Eine Anerkennung, die vor allem im Kampf mit den akademischen Restauratoren ihre Position auf dem Markt der Denkmalpflege sichern soll.

Bernhard Mayerhofer, Fachgruppenleiter der bayerischen Fachgruppe der Kirchenmaler, setzt sich für eine gegenseitige Anerkennung und das Zusammenwachsen beider Berufsgruppen ein. „Kurz vor der Anerkennung endete der Kooperationsvertrag zwischen dem Verband der Restauratoren (VDR) und dem Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH)“, sagt er. „Gemeinsam mit den akademischen Restauratoren erzielen wir viel bessere Ergebnisse. Aber die gegenseitige Anerkennung wächst gerade wieder“, sagt er.

Die bayerischen Kirchenmaler wurden 2016 von der UNESCO-Kommission anerkannt. „ Die Restauratoren haben das Wissen, denn ihr Schwerpunkt liegt auf den konservatorischen Tätigkeiten. Wir besitzen die Praxiserfahrung“, erläutert Mayerhofer.

Konservieren, Rekonstruieren und Restaurieren

Die Kirchenmaler in Bayern blicken auf eine lange Tradition zurück. Als Teil des Maler- und Lackiererhandwerks decken sie den Restaurationsmarkt ab. Ein Markt, der mehr gestärkt und gefördert werden soll, wie der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) berichtet. Ihre Hauptaufgaben: Restaurieren, Rekonstruieren und Konservieren. Bei der Restauration werden Gemälde, Figuren und andere alte Gegenstände aus Kirchen wiederhergestellt. Schwierigkeit hierbei: den Ursprung nicht zu verfälschen, sondern lediglich zu ergänzen. Im Gegensatz dazu werden bei der Rekonstruktion anhand von schriftlichen oder bildlichen Aufzeichnungen kaputte, beschädigte oder verlorene Gemälde oder Figuren neu erschaffen. Ganz anders bei der Konservierung: Diese friert den aktuellen Zustand ein, sodass er für spätere Generationen erhalten bleibt.

Verzierung von Kirchen besitzt Tradition

Mit dem Zeitalter von Barock und Gotik bildet sich die Berufsgruppe der Kirchenmaler. Damals wurden zum ersten Mal Kirchen ausgeschmückt und verziert. Mit Beginn des 20. Jahrhunderts ändert sich die Ausrichtung der Kirchenmaler. Dadurch driftet das Handwerk in Richtung Restauration ab. Grund dafür: Ab 1950 tritt das Denkmalschutzgesetz in Kraft.

Offiziell gab es bis Ende des 20. Jahrhunderts keinen reinen Kirchenmaler. Sie waren bis dato Teil des klassischen Malerhandwerks. Das ändert sich 1989, mit einem strukturierten Ausbildungsplan für Kirchenmaler. Maler können sich nun als offizielle Kirchenmaler weiterbilden. Heute gibt es hauptsächlich in Bayern Kirchenmaler und dort wird auch ausgebildet. Im restlichen Teil Deutschlands übernehmen überwiegend klassische Malerbetriebe die Restauration. Vorausgesetzt, sie werden von den Landesämtern der Denkmalpflege unterstützt und beauftragt. „Wir Handwerker brauchen wieder mehr Selbstbewusstsein. Mit der Anerkennung als immaterielles Kulturerbe wurde ein Umdenkprozess angestoßen. Ein erster Schritt“, sagt Bernhard Mayerhofer.

Kirchenmalerei

  • Handwerk: Konservierunge, Restaurierung und Rekonstruktion von etwa Gemälden und Figuren in Kirchen
  • Entstehung: Im Zeitalter des Barock und Gotik
  • Beitritt: 2016
  • Ursprung: Verziehrungen von Kirchen
  • Ausübung: als Teil des Maler und Lackiererhandwerks

Immaterielles Kulturerbe: Kirchenmalerei

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Kurz-Info: Immaterielles Kulturerbe der UNESCO in Deutschland

Definition: Durch das immaterielle Kulturerbe soll die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar gemacht werden. Zu diesen Ausdrucksformen zählen neben Tanz, Theater, Musik und mündlich überlieferten Bräuchen auch verschiedene Handwerkskünste.

Voraussetzungen: Das Kulturgut muss eine besondere Technik oder auch Handwerkstechnik sein, die seit vielen Jahren generationsübergreifend betrieben wird und identitätsstiftend für eine spezielle Region ist.

Deutscher Beitritt am 10. Juli 2013

Verzeichnis: Auf Bundes- und Landesebene. Bundesländer wie Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben zusätzlich eigene landesweite Verzeichnisse. Aktuell sind 72 Kulturformen in der Liste aufgeführt.