Neue Branchenregel Ausbau Kompakte Übersicht zum Arbeitsschutz für Ausbaubetriebe

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Was ist wirklich wichtig beim Arbeitsschutz für Ausbaubetriebe? Mit der neuen Branchenregel Ausbau sollen Maler, Fliesenleger und andere Ausbaugewerke eine verständliche und übersichtliche Zusammenfassung erhalten, was sie bei der Arbeitssicherheit auf Baustellen berücksichtigen müssen.

Ausbauarbeiten
Die Branchenregel Ausbau, die als DGUV Regel 101-602 im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk erschienen ist, fasst lediglich das bestehende Vorschriftenwerk übersichtlicher zusammen. - © Marunov Zakhar

Die gute Nachricht ist: Sie müssen durch diese Branchenregel keine neuen oder zusätzlichen Anforderungen einhalten. Die Branchenregel Ausbau, die als DGUV Regel 101-602 im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk erschienen ist, fasst lediglich das bestehende Vorschriftenwerk übersichtlicher zusammen.

Die DGUV Regel 101-602 ergänzt die bereits 2017 von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) veröffentlichte Branchenregel zum Rohbau (DGUV Regel 101-601). Sie gilt für jeden Handwerksbetrieb, der seine Mitarbeiter regelmäßig oder auch nur gelegentlich auf Baustellen schickt. Da in der Baubranche mit großem Abstand die meisten Arbeitsunfälle passieren, soll die neue Branchenregel jetzt auch in den Ausbaugewerken dazu beitragen, das Unfallrisiko auf Baustellen zu reduzieren .

Wo die Risiken bei Ausbauarbeiten lauern

Das 120 Seiten starke Regelwerk zielt vor allem darauf ab, Chefs und Mitarbeiter der Ausbaugewerke über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen für typische Tätigkeiten am Bau zu informieren. Sie finden hier zusammengefasst die wichtigsten Rechtsvorgaben mit Anwendungshinweise zu folgenden Arbeitsschutzbereichen:

  • Häufige Gefährdungen
    wie Absturz, Gefahrstoffe, elektrische Gefährdungen, Brand- und Explosionsgefährdungen. Die Branchenregel nennt jeweils die rechtlichen Grundlagen, die notwendigen Schutzmaßnahmen und die Rangfolge, in der diese umzusetzen sind. Bei Absturzgefahren z. B. kommt zuerst die Absturzsicherung, dann die Auffangeinrichtungen und dann der individuelle Gefahrenschutz durch PSAgA.
  • Typische Arbeitsmittel
    wie Leitern, Gerüste, Arbeitsbühnen, Krane, Schweiß- und Schneidgeräte. Sie finden zu jedem Arbeitsmittel die typischen Unfall- und Verletzungsrisiken sowie die notwendigen Maßnahmen zur Prävention zusammengefasst.
  • Wichtige Ausbau-Tätigkeiten
    und Gewerke von Bautenschutz und Bauwerksabdichtung über Estricharbeiten, Fliesenleger, Parkettleger, Glaser und Fensterbauer bis zu Installateuren für Sanitär, Heizung, Klima, Malern und Lackierern, Ofenbauern, Schornsteinfegern, Stuckateuren usw. Zu jedem Gewerk nennt die Branchenregel die jeweils relevanten Arbeitsschutz-Vorschriften und durch welche Maßnahmen und Schritte Sie diese einhalten.

Branchenregel ist keine verbindliche Rechtsnorm

Die DGUV Regeln sind – im Gegensatz zu den DGUV Vorschriften – keine verbindlichen Rechtsnormen. Niemand muss die in dieser Branchenregel genannten Forderungen eins zu eins umsetzen. Doch DGUV Regeln gelten als fachliche Empfehlungen, die den Stand der Technik hinsichtlich der Präventionsmaßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren wiedergeben. Wer sich nachweislich daran orientiert, hat in einem Schadens- oder Konfliktfall gute Argumente auf seiner Seite. Denn die übergeordneten Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) muss jeder Betrieb einhalten und die DGUV Branchenregel zeigt den Weg dazu.

Tipp 1: Abweichungen in der Gefährdungsbeurteilung begründen

Wenn Sie von den Empfehlungen der Branchenregel abweichen, sollten Sie dies in der Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar begründen. Es muss deutlich werden, wie Sie mit eigenen Maßnahmen ein mindestens genauso hohes Sicherheitsniveau erreichen wie durch die Empfehlungen der DGUV-Experten.

Tipp 2: Neue Regel als Leitfaden verwenden

Niemand kann beim Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen oder beim Vorbereiten von Mitarbeiterunterweisungen stets alle Vorschriften im Kopf haben. Die Branchenregel ist geeignet, um sich die jeweils relevanten Risiken, Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln zu vergegenwärtigen. Viele Fotos und Grafiken können Sie in Sicherheitsunterweisungen direkt einsetzen, etwa zur Hierarchie der Maßnahmen bei Absturzgefahr (S. 17), zu rückenfreundlichen Hebe- und Tragetechniken (S. 32) oder zum Vermindern von Staubbelastungen durch Absaugen (S. 108).

Tipp 3: Hilfreiche Formularvorlagen im Anhang nutzen

Nutzen Sie auch die Musterdokumente im Anhang, die immer wieder auf Baustellen benötigt werden:

  • Beauftragung für Kranführer
  • Bestellung einer „zur Prüfung befähigten Person“
  • Checkliste zum Benutzen von Gerüsten
  • Prüfprotokoll für fahrbare Arbeitsbühnen und Gerüste
  • Schweißerlaubnis-Formular

Hier finden Sie die beiden Branchenregeln für Rohbau und Ausbau zum kostenfreien Download :