Seit 1.1.2015: Haftung für Verstoß der Subunternehmer gegen Mindestlohn
Seit 1.1.2015 gilt der neue Mindestlohn. Zahlt der Subunternehmer seinen Mitarbeitern weniger als den Mindestlohn, ist im Zweifel der auftraggebende Handwerksbetrieb fällig.
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