Damit müssen Sie jonglieren Jahresausblick 2023: Rente und Versicherungen

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Betriebliche Altersvorsorge und Krankenversicherung

Fiskus, Finanzen, Fuhrpark: Die Redaktion hat alle wichtigen Änderungen zum Jahresbeginn 2023 für Sie zusammengetragen und recherchiert. So gehen Sie als mittelständischer Unternehmer mit den neuen Gegebenheiten um und nutzen die staatlichen Förderungen für sich. Das Wichtigste zum Thema Rente und Versicherungen lesen Sie hier.

Jahresausblick 2023 Rente und Versicherung
Chefinnen und Chefs müssen in den Bereichen Rente und Versicherungen 2023 viele Bälle in der Luft halten - © Hladchenko Viktor - stock.adobe.com

Betriebliche Vorsorge: Höhere Förderbeiträge

Der steuerliche Förderbetrag für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erhöht sich von 564 auf 584 Euro sowie der sozialversicherungsfreie Beitrag von 282 auf 292 Euro monatlich (nicht bei pauschalbesteuerten Direktversicherungen und Pensionskassen). Gleiches gilt für den sozialversicherungsfreien Förderbetrag von Unterstützungskassen und Direktzusagen bei Entgeltumwandlung, auch dieser steigt: von monatlich 282 auf 292 Euro.

Höhere beitragsfreie bAV-Leistungen

Grundsätzlich sind Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Rentner beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Seit 2020 gibt es jedoch einen Freibetrag, bis zu dessen Grenze die Krankenkassenbeiträge entfallen. Dieser erhöht sich im kommenden Jahr um 5,25 Euro auf 169,75 Euro monatlich. Pflichtversicherte Rentner zahlen Beiträge in die GKV und Pflegeversicherung auf Leistungen, die diesen Freibetrag überschreiten.

Achtung: Die gesamte Leistung wird beitragspflichtig, wenn die Grenze überschritten wird. Dies gilt für die Pflichtversicherten, aber nicht für die freiwillig Versicherten.

Rentenerhöhung für Ost und West

Ab Juli steigen die Renten im Westen um 3,5 Prozent, im Osten um 4,2 Prozent.

Rentenerhöhungen in West und Ost seit 2011

Seit der Wiedervereinigung hat sich das Niveau der Renten in Ost und West weitgehend angenähert. Ursprünglich lag das Ost-Niveau bei knapp 40 Prozent des Westniveaus. Derzeit sind es über 97 Prozent. Bis 2025 soll die Angleichung abgeschlossen sein.

Rentenerhöhungen in West und Ost seit 2011
© handwerk magazin/Quelle: Statista 2022

Rentensteuer und Doppelbesteuerung

Wer 2021 in Rente gegangen ist, muss 81 Prozent der Rentenzahlung mit dem individuellen Steuersatz versteuern. 2022 sind es schon 82 Prozent. Bisher war der Stand, dass Personen, die 2040 in Rente gehen, 100 Prozent ihrer Rente versteuern müssten. Dies ist nun bis 2060 gestreckt worden. Die Prozentpunkte steigen also langsamer an.

Beiträge zur Basis-Rente vollständig absetzbar

Basis-Rentenbeiträge können als Sonderausgaben gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der mögliche Betrag dafür steigt ab Januar auf 26.528 Euro (bei Verheirateten sind es 53.056 Euro). Zudem werden künftig 100 Prozent der Beiträge absetzbar sein, 2022 waren es 94 Prozent.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigt

Die BBG für die Rentenversicherung ist coronabedingt 2022 erstmalig gesunken. Nun wird sie wieder ansteigen: in den alten Bundesländern von monatlich 7.050 Euro auf 7.300 Euro (87.600 Euro pro Jahr), im Osten Deutschlands von 6.750 Euro auf 7.100 Euro (85.200 Euro pro Jahr).

GKV- und PKV-Beiträge steigen

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV) steigen im Schnitt von rund 14,6 Prozent auf 16,2 Prozent des Bruttolohns.

Wichtig: Bei der Erhebung der Beiträge zur GKV wird ein maximales Einkommen von jährlich 59.850 Euro berücksichtigt. Der Wechsel von Angestellten in die private Krankenversicherung (PKV) wird weiter erschwert und ist nun ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 66.600 Euro möglich (2022: 64.350 Euro). Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Dadurch erhöht sich auch der maximale Arbeitgeber­zuschuss für privat Krankenversicherte auf 403,99 Euro für die Kranken- und 76,06 Euro (51,12 Euro in Sachsen) für die Pflegepflichtversicherung.

Befristeter Coronazuschlag entfällt

In der PKV entfällt zum Januar der zeitlich befristete Zuschlag zur Finanzierung der coronabedingten Mehrkosten in Höhe von 7,30 Euro für Personen mit Beihilfeanspruch und 3,40 Euro für alle anderen Personen, die einen Beitrag in der Pflegepflichtversicherung bezahlen.