Mitarbeiter Homeoffice: Diese Vorschriften sollten Chefs kennen

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Heute Corona, morgen vielleicht ein anderer Virus, eine Naturkatastrophe oder eine Terrorgefahr – es kann viele Gründe geben, die ein normales Arbeiten im Betrieb erschweren oder unmöglich machen. Der folgende Beitrag fasst zusammen, was Arbeitgeber und Mitarbeiter beim Wechsel ins Homeoffice beachten müssen.

Homeoffice
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice. - © Bangkok Click Studio And Space Company Limited - stock.adobe.com

Für Arbeitsformen, die nicht an einem stationären Arbeitsplatz stattfinden, gibt es unterschiedliche Bezeichnungen, die oft verwechselt werden. Hier in Kurzform:

  • Telearbeit
    st die häufigste Form des Arbeitens von zuhause, sie ist in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert. Demnach richtet der Arbeitgeber einen Bildschirmarbeitsplatz im privaten Zuhause des Beschäftigten ein.
  • Mobile Arbeit
    ist eine flexible Arbeitsgestaltung, bei der ein Mitarbeiter seine Aufgaben ganz oder teilweise außerhalb des Betriebs erfüllt. Er nutzt dabei typischerweise mobile Endgeräte.
  • Homeoffice
    meint das Büro oder den Bildschirmarbeitsplatz im privaten Zuhause. Es gibt keine eindeutige Definition oder eine Abgrenzung zu mobiler Arbeite oder Telearbeit.
  • Heimarbeit
    ist eine gewerbliche Tätigkeit, die im Heimarbeitsgesetz (HAG) definiert ist. Es geht um das Arbeiten allein oder mit Familienangehörigen aus der eigenen Wohnung oder Betriebsstätte, mit Arbeiten an Bildschirm oder per Tablet hat das in der Regel nichts zu tun.

Arbeitsrecht: Kein Anspruch auf Homeoffice

Ein Mitarbeiter muss seine Pflichten laut Arbeitsvertrag erfüllen. Wer etwa bei einer Grippewelle allein aufgrund seiner Angst vor einer Infektion zuhause bleibt, riskiert eine Abmahnung. Denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice . Umgekehrt gibt es auch keine grundsätzliche Pflicht zum Arbeiten aus dem Homeoffice, es sei denn, dies wurde vertraglich vereinbart oder durch eine Behörde angeordnet. Unbedingt zu empfehlen sind daher schriftliche Regelungen, beispielsweise im Arbeitsvertrag oder durch Betriebsvereinbarungen.

Der Arbeitgeber muss mit seinen Sicherheitsverantwortlichen etwaige Gefährdungen, etwa akute Infektionsrisiken, bewerten und Schutzmaßnahmen umsetzen. Nach eigener Einschätzung – oder aufgrund einer behördlichen Anordnung – kann beziehungsweise muss er seinen Betrieb schließen und seine Mitarbeiter nach Hause schicken.

Wichtig: Arbeitsschutzregeln gelten auch für das Heimbüro

Gut dran ist, wer zuhause bereits einen Bildschirmarbeitsplatz oder sogar ein komplett ausgestattetes Büro besitzt. Doch auch bei einem Arbeitsplatz am Küchentisch oder im Hobbykeller dürfen die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz nicht auf der Strecke bleiben. Denn das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die ArbStättV gelten auch für das Arbeiten von zuhause aus. Zu den Voraussetzungen für ein gesundheitsgerechtes Homeoffice gehören:

  • hochwertiger, höhenverstellbarer und ergonomischer Bürostuhl
  • angemessene, ausreichende und blendfreie Beleuchtung
  • spiegelfrei positioniertes Notebook oder Monitor, mit Tageslicht optimalerweise von der Seite
  • ein Seh-Abstand von 50 bis 70 Zentimetern zum Bildschirm.

Chef wie Mitarbeiter sollten beachten, dass auch im Homeoffice die Bestimmungen zu Arbeitszeiten, Pausenregelungen und Ruhezeiten gelten. Niemand ist im Homeoffice verpflichtet, rund um die Uhr erreichbar zu sein.

Auch die Empfehlungen für Büroarbeiter zum Vorbeugen von Verspannungen sollten beim Arbeiten zuhause ernst genommen werden: sich bewegen, nicht starr in einer Position verharren, zum Telefonieren mal aufstehen, öfter mit den Augen blinzeln, einfache Gymnastikübungen zwischendurch absolvieren und auch einmal einen kleinen Spaziergang in den Pausen machen.

Aktuell wichtig: In der Coronapandemie 2020 hat die DGUV klargestellt, dass ein zeitlich begrenztes Arbeiten von zuhause aus noch nicht automatisch als Telearbeit im Sinne der ArbStättV gilt, sondern als mobile Arbeit gewertet wird. Damit entfallen die strengeren Vorgaben an Telearbeit. Diese Ausnahmeregelung darf aber nicht dazu führen, dass aus provisorische eingerichteten Arbeitsplätzen zuhause eine Dauerlösung wird.

Gut zu wissen: Mitarbeiter auch im Homeoffice versichert

Ein Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit ist ein Arbeitsunfall, dieser Grundsatz umfasst auch das Arbeiten im Homeoffice. Der Versicherungsschutz hat jedoch einige Tücken. Man ist keineswegs die ganze Zeit über versichert, sondern nur bei denjenigen Aktivitäten und Wegen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen. Das heißt, der Weg vom Heimbüro zum Drucker ist versichert, auch wenn der Drucker in einem anderen Raum oder Stockwerk steht, Der Weg zu Küche oder Bad ist jedoch nicht versichert, da er auf einem privaten Bedürfnis beruht.

Virengefahren auch für Computer

Wenn Mitarbeiter vom Homeoffice Zugang zu Unternehmensdaten haben, müssen Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet werden. Lassen Sie sich deshalb besser fachkundig beraten. Als wichtige Sicherheitsempfehlungen gelten:

  • Sicherer Arbeitsplatz: Geräte mit aktuellen Betriebssystemen und aktueller Sicherheitssoftware inklusive Virenschutz und Firewall.
  • Sicheres Heimnetzwerk: passwortgeschützter Zugang, Zugriffssteuerung, Zugriff auf Betriebsdaten über VPN-Verbindungen, Mehrfach-Authentifizierung.
  • Berufliches vom Privaten trennen: möglichst mit unterschiedlichen Geräte arbeiten und das Arbeits- vom Privatnetzwerk trennen.
  • Keine Screenshots von Online-Konferenzen und Videochats verschicken; die dort sichtbaren Adressen und Angaben erleichtern es Angreifern, sich unerkannt einzuklinken.
  • Sensibilisieren der Mitarbeiter im Homeoffice für Hackergefahren, Phishing-Mails, unsichere Apps und sonstige Methoden der Cybercrimer.
  • Klare Vorgaben für das Öffnen von Anhängen und den Einsatz von USB-Sticks und anderen Speichermedien machen.
  • Ansprechpartner für Fragen oder Netzwerkprobleme benennen und eine Notfallnummer einrichten, so dass im Ernstfall schnell gegengesteuert werden kann.

Jeder Mitarbeiter im Homeoffice ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch in den eigenen vier Wänden zu wahren.

Tipp zur Cybersecurity: Seriöse Informationen, Empfehlungen und Checklisten zum Absichern von PC, Notebook oder Smartphone und zum Schutz vor Hackern, Spam, Phishing und Identitätsdiebstahl finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik .