Arbeitsstättenregel (ASR) A5.1 Arbeitsschutz bei Extremwetter: Mitarbeiter effektiv vor Hitze, Kälte und Wind schützen

Mit der neuen Arbeitsstättenregel (ASR) A5.1 ist der Klimawandel endgültig auch im Arbeitsschutzrecht angekommen. Extreme Wetterlagen nehmen zu und damit auch die Risiken und Gesundheitsgefahren für alle, die überwiegend oder häufig im Freien arbeiten. Die neue Regel hilft Arbeitgebern, Gefahren besser zu beurteilen und einen geeigneten Arbeitsschutz bei Extremwetter zu finden.

Gefahr durch Gewitter auf Baustellen
Weiter arbeiten trotz Gewitter? Der Arbeitsschutz bei Extremwetter sollte stets oberste Priorität haben. - © comofoto - stock.adobe.com

Im April 2025 hat der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) eine neue Arbeitsstättenregel (ASR) mit der Nummer 5.1 beschlossen. Darin geht es um die Gefährdungsbeurteilung und die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte an Arbeitsplätzen „in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen im Freien". Der neue Rechtstext wurde am 28. August 2025 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl 2025, S. 498), dem amtlichen Publikationsorgan der Bundesregierung, veröffentlicht und ist damit seitdem rechtsgültig. Es gibt keine Fristen oder Übergangsbestimmungen, deshalb sollte jedes Unternehmen, das Beschäftigte „outdoor“ einsetzt, die neuen Vorgaben kennen und umsetzen.

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