Heizungen: Neues Energielabel wird Vorschrift

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Energieeffizienz und Energiesparen

Ab 26. September gibt es ein neues Energielabel für Heizungsanlagen. Ab Januar 2016 ist es auch für ältere Anlagen vorgeschrieben. Immobilienbesitzer erkennen dann schnell, wie effizient ihre Anlage ist.

Das neue Energielabel für Heizungen (Grafik: co2online) - © co2online.de

Von Kühlschränken und Glühbirnen ist es schon bekannt, ab dem 26. September 2015 finden es sich auch auf neuen Heizungen und Warmwasserbereitern: Das Energielabel der Europäischen Kommission. Das Label soll die Kaufentscheidung für klimafreundliche Heizkessel erleichtern und die Industrie motivieren, energieeffizientere Geräte herzustellen. Das in Ampelfarben gestaltete Heizungslabel ordnet der Heizung eine Effizienzklasse von A++ (sehr effizient) bis G (ineffizient) zu, welche mit einer Farbe auf der Farbskala Grün (A++) bis Rot (G) gepaart ist. 2019 wird die Bewertungsskala dann auf A+++ bis D angehoben.

Das Siegel gilt zunächst nur für neue Heizanlagen bis 70 Kilowatt Wärmeleistung sowie Wasserspeicher bis 500 Liter Fassungsvolumen und betrifft somit alle üblichen Heizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern oder kleinere Anlagen in Betrieben. Ab Januar 2016 gilt das Label auch für Heizanlagen, die älter als 15 Jahre sind.

Die Kennzeichnungspflicht gilt vorerst für folgende Wärmeerzeuger:

  • Heizkessel bis 70 Kilowatt elektrischer Leistung
  • Warmwasserspeicher bis 500 Liter
  • Kombithermen bis 70 Kilowatt und 500 Liter (Heizung und Warmwasser in einem Gerät)
  • Hybridgeräte (z. B. aus Brennwertkessel und Wärmepumpe)
  • Solarthermieanlagen
  • Blockheizkraftwerke (BHKW-Anlagen zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme) bis 50 Kilowatt Leistung
  • Wärmepumpen

Label als transparente Entscheidungshilfe beim Kauf energieeffizienter Heiztechnik

Da viele Heizungsanlagen nicht nur aus einem Heizkessel bestehen, sondern aus mehreren Elementen, wird die Energieeffizienz dieser so genannten „Verbundanlagen“ in einem kombinierten Etikett beziehungsweise „Paketlabel“ abgebildet. Die einfachste Verbundanlage besteht aus einer Kombitherme, bei denen Raumwärme und Warmwasser in einem Gerät erzeugt wird. Alternativ wird einem Heizkessel ein separater Warmwasserspeicher beigestellt.

Auch die Nutzung erneuerbarer Energien durch Solarthermie-Anlagen oder wasserführende Kaminöfen in Kombination mit Heizkesseln und Warmwasserspeichern fällt darunter. In diesem Fall muss für jede Kombination ein eigenes Label erstellt werden, dass den verwendeten Komponenten Rechnung trägt. Das Label gibt in diesem Falle auch Auskunft darüber, welche Komponenten in die Heizanlage integriert sind.

Bei der Kennzeichnungspflicht sind Händler und das Fachhandwerk aufgerufen, Kunden bezüglich der Energieeffizienz verschiedener Heizungstypen zu beraten und dafür zu sorgen, dass Heizgeräte und Kombi-Heizungen bei der Lieferung an den Verbraucher korrekt gekennzeichnet sind. Falls eine Kombination mehrerer Komponenten verbaut wird (z. B. Kessel, Speicher) muss der Handwerker die Daten aller Elemente der geplanten Heizanlage zusammentragen und nach festgelegten Kriterien die Energieeffizienz der Gesamtanlage ausrechnen und in ein Paketlabel überführen. Die Heizungsbranche stellt Handwerkern ein gemeinsames Rechentool zum Berechnen der Effizienz von Verbundanlagen zur Verfügung.

Mehr Informationen erhalten Sie auf www.heizungslabel.de