Geldwäsche frühzeitig erkennen Geldwäscheprävention: So managen Chefs Risiken systematisch

Zugehörige Themenseiten:
Geldwäsche und Risikomanagement

Handwerksunternehmer sollten ihre Kunden kennen und sich der Risiken in puncto Geldwäsche bewusst sein. Die Prävention beginnt im Idealfall mit der Einführung eines Risikomanagementsystems. handwerk magazin erklärt, wie Sie beim Aufbau vorgehen.

Geldwäsche
Handwerkschefs, die sich vor kriminellen Auftraggebern schützen wollten, sollten ein Risikomangagementsystem einführen. - © luxorphoto - stock.adobe.com

Kfz-Händler, Juweliere, Bootsbauer, Antiquitätenhändler, Bauunternehmer: Zahlreiche Handwerkschefs stehen vor dem Problem, bei hohen Bargeldzahlungen ihrer Kun den strenge Regeln einhalten zu müssen. Die Unternehmer sollen den Staat dabei unterstützen, Geldwäsche zu bekämpfen. Wer als Betroffener nicht kooperiert, kann mit hohen Bußgeldern bestraft wer den.

Alle Details dazu stehen im Geldwäschegesetz (GwG). Betroffen aus dem Handwerk ist in erster Linie, wer mit Gütern handelt. Dabei geht es nicht um Waren des täglichen Bedarfs, sondern stets um Luxuswaren. Allerdings sollten sich auch Handwerkschefs, die nicht zu diesem Kreis gehören, mit den Metho den und Typologien der Geldwäsche befassen und schützen. Denn: Unternehmer, die leichtfertig nicht erkennen, dass der Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, können sich strafbar machen. Existiert in einem Betrieb kein Konzept, können die Behör den davon ausgehen, dass hier auch keine Prävention stattfindet. Wer mit einem Risikomanagementsystem arbeitet, sichert sich ab.

So setzen Handwerkschefs ein Risikomanagementsystem um

„Bei einem höheren Geldwäscherisiko sind die Anforderungen an das Risikomanagement höher als bei einem niedrigeren Risiko“, so der Zoll. Gesetzlich vorgesehen ist ein System, das auf zwei Standbeinen basiert. Zum einen geht es um eine Risikoanalyse. Daraus leiten sich im nächsten Schritt die betriebsinternen Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche ab.

1. Individuelle Risikoanalyse

Diese ist prinzipiell Aufgabe der Chefs. Ziel ist es, das individuelle Risiko des Unternehmens zu ermitteln. Dazu sind laut § 5 GwG etwa die Risikofaktoren zu berücksichtigen. (siehe dazu auch den Abschnitt "Diese Risikofakoren sind zu beachten").

Das Risiko muss dem GwG zufolge sorgfältig und vollständig analysiert und anschließend vom Unternehmer dokumentiert wer den. Die Dokumentation ist regelmäßig zu prüfen und zu aktualisieren. Die Risikoanalyse ist laut § 4 Abs. 2 / § 5 GwG Teil des Risikomanagements. Güterhändler, die Barzahlungen im Wert von mehr als 10.000 Euro annehmen, stehen in der Pflicht.

„Die Risikoanalyse bildet den Ausgangspunkt für alle weiteren operativen und präventiven Maßnahmen des Unternehmens im Hinblick auf die Geldwäschebekämpfung und insbesondere im Hinblick auf die Abgabe möglicher Verdachtsmeldungen“, erklärt Dr. Christine Varga-Zschau, Rechtsanwältin und Geldwäschebeauftragte der Kanzlei Rödl & Partner in Nürnberg. Die Expertin weiter: „Aus Sicht eines vernünftigen Kaufmanns ist es ganz entschei dend, seine Kun denbeziehungen regelmäßig zu analysieren und zu hinterfragen, inwieweit ein gesteigertes Risiko besteht.“ Und zwar in der Hinsicht, ob die Geschäftsbeziehung seitens des Kun den dazu missbraucht wird, Gelder aus illegalen Quellen zu platzieren.

Diese Risikofaktoren sind zu beachten

§ 5 GwG spricht lediglich davon, dass die Risiken der Geldwäsche im Geschäftsbetrieb zu ermitteln und zu bewerten sind. „Daraus leitet sich ab, dass die Geschäftsbeziehung in Bezug auf

  • die Kun den,
  • den geografischen Herkunftsort der Kun den sowie
  • die ausgetauschten Leistungen

zu bewerten sind“, so Varga-Zschau. Wichtig: Die Kun denanalyse ist schriftlich zu dokumentieren und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde – in der Regel sind das die Bezirksregierungen – vorzulegen.

Aber in welchen Fällen sollten Unternehmer von einem niedrigen beziehungsweise hohen Risiko ausgehen? Ein Blick auf Anlage 1 und Anlage 2 des GwG bringt Klarheit: Grundsätzlich besteht bei Kun den aus der öffentlichen Verwaltung oder börsennotierten Unternehmen ein eher geringes Risiko. Ein eher höheres Risiko sieht der Gesetzgeber bei bargeldintensiven Geschäftsbeziehungen oder bei einem Kun den mit Herkunft in einem Land, in welchem ein erhebliches Geldwäscherisiko besteht.

Man muss wissen: Bei Kun den mit Sitz in einem EU-Land ist das in der Regel nicht der Fall. Vielmehr kommt dies bei Partnern in Ländern wie Afghanistan, Bahamas, Botswana, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak oder Lybien in Betracht.

Zusammenfassend umfasst eine individuelle Risikoanalyse somit:

  • die Bestandsaufnahme der Situation ,
  • die I dentifizierung der kun den-, produktspezifischen und länderspezifischen Risiken sowie
  • die Kategorisierung der Risiken.

2. Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen

Daraus folgt: Handwerkschefs treffen interne Sicherungsmaßnahmen, um Geldwäsche zu erkennen. Diese sind ebenfalls Teil des Risikomanagmentsystems, geregelt in § 6 GwG. Das können beispielsweise sein:

  1. Güterhändler sind gehalten, die Daten des Kun den schriftlich in einem Dokumentationsbogen zu erfassen oder beispielweise den Pass bzw. den Personalausweis des Kun den zu kopieren und den Geschäftsvorgang zu dokumentieren.
  2. Die Unterlagen sind über fünf Jahre aufzubewahren.
  3. Ein Kunde kann den Vorgang nicht ablehnen. Entweder er lässt das Kopieren seines Ausweises zu oder das Geschäft platzt. 
  4. Nachzuhalten sind auch Geschäftsvorgänge unterhalb der Grenze – falls der Kunde mehrfach kurz hintereinander für mehrere tausend Euro einkauft.
  5. Bei Auftraggebern, die häufig höhere Umsätze machen, sollte ebenfalls prinzipiell eine I dentifizierung erfolgen und dokumentiert wer den
  6. Interne Leitlinien zeigen, wie sich Mitarbeiter im Verdachtsfall verhalten sollen. Zum Beispiel sollten sie der Führungskraft von ihren Erfahrungen berichten, schriftliche Details ihrer Vermutungen dokumentieren und die Geschäftsbeziehung unverzüglich abbrechen.
  7. In einem Geldwäschehandbuch sollten die I dentifizierungs- und Aufzeichnungspflichten beschrieben sein sowie erläutert wer den, wie sie zu erfüllen sind und wie eben mit Verdachtsfällen umzugehen ist.
  8. Mitarbeiter sind daher zu unterrichten. Der Zoll gibt den Tipp, zu dokumentieren wann und wie mit welchen Inhalten die Mitarbeiter informiert wur den. Mitarbeiter müssen anschließend dahingehend überprüft wer den, ob sie die internen Vorschriften einhalten: Inwieweit mel den sie Verdachtsfälle? Beteiligen sich die Mitarbeiter an zweifelhaften Geschäften?
Fazit: Handwerkschefs, die eine individuelle Risikoanalyse und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, bekämpfen nicht nur Fälle von Geldwäsche. Dank eines korrekt umgesetzten Risikomanagementssystem sind sie auch rechtlich auf der sicheren Seite.