Am einfachsten ist es, Sie übernehmen als Handwerker oder Handwerkschef überhaupt keine Gefälligkeiten – auch nicht in der Familie oder unter Nachbarn, bei Kollegen oder im Verein. Denn die Abgrenzung, ob es sich um Schwarzarbeit oder um eine Gefälligkeit handelt, ist nicht trivial. Lesen Sie hier, ab wann Sie in die Gefahrenzone Schwarzarbeit geraten.

Sie wissen nicht genau, ob Schwarzarbeit im Handwerk vorliegt oder ob Sie eine Gefälligkeit übernehmen, wenn Sie etwa dem Kumpel das Auto reparieren oder beim Renovieren mit anfassen? Klar, wer hilft da nicht gerne? Handwerker sollten aber darauf achten, dass sie nicht die Grenzen zur Schwarzarbeit überschreiten.
und weiterlesen
Betriebsprüfung, Risikomanagement und Schwarzarbeit
