Datenschutz in Finanzämtern Für den Fiskus ist der Steuerzahler transparent

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Konten, Kontrollmitteilungen etc.: Der Fiskus ist gut vernetzt und weiß über die Steuerzahler und Unternehmer oft mehr als sie selbst. Die DSGVO ist für die Finanzämter durch Ausnahmeregelungen fast nicht relevant. Diese Informationen von Handwerksbetrieben fließen den Fiskaldienern zu.

Datenkrake
Dem Datenkraken Fiskus fließen viele Informationen automatisch zu, die DSGVO ist in den meisten Fällen ausgehebelt. - © handwerk magazin

Das Land Nordrhein-Westfalen überlegt immer wieder, Steuer-CDs anzukaufen. Ziel ist es, verstecktes Vermögen aufzudecken. Die Rheinländer hatten seit dem Regierungswechsel im Jahr 2017 nichts derart mehr unternommen. Früher gab es öfters solche Ankäufe. Dabei wurde der internationale Datenaustausch 2018 massiv intensiviert. Seit Jahresanfang leiten über 100 Staaten an das Bundeszentralamt für SteuernInformationen über Konten von deutschen Bürgern weiter. Und dieses wiederum macht dann den Finanzämtern Meldung. Für unehrliche Steuerzahler kann das gravierende Folgen haben: „Die Rechtsprechung ging bisher von einer Entdeckung der Tat aus, wenn ein Abgleich der Daten aus der Steuerquelle mit der Steuerakte und den darin befindlichen Steuererklärungen ergab, dass nicht alles richtig angegeben war. Jetzt muss der Steuerpflichtige spätestens ab Übermittlung der Daten an die Finanzämter mit einer Entdeckung seiner unversteuerten Auslandsvermögen rechnen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist dann nicht mehr möglich“, warnt Andrea Kramer, Rechtsanwältin der Kanzlei Roedl & Partner in Regensburg.

Das zeigt schon, wie gut das Finanzamt inzwischen vernetzt ist. Der Datenschutz gegenüber dem Steuerbürger wurde in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt weiter abgebaut. Beispielsweise enden die Vorschriften der neuen EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), wenn es um aufbewahrungspflichtige Dokumente geht. Unternehmer und Steuerzahler werden für den Fiskus gläsern. Big Data hat die Finanzämter längst erreicht.

# Datenquelle Bank

Big Brother führte beispielsweise bereits vor mehr als zehn Jahren den elektronischen Kontenabruf ein. Die Finanzämter haben seitdem Kenntnis, bei welcher Bank Unternehmer und alle anderen Steuerzahler Konten führen. Der Kontostand bleibt zwar noch immer hinter verschlossenen Türen. Aber die Mitarbeiter des Fiskus können jederzeit bei Verdacht – und häufiger auch ohne – Daten von den Banken haben. „Dafür müssen sie allerdings in der Regel noch aktiv danach fragen“, sagt Thilo Söhngen, Steuerberater in Hagen und Vizepräsident des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe. Das sieht anders aus, wenn der Konteninhaber verstirbt. Die Bank übermittelt automatisch nicht nur die Kontenverbindungen, sondern die Höhe der Guthaben sowie weitere Informationen – etwa ob ein Schließfach gemietet wurde.

# Datenquelle Unternehmen

Automatisch erhält der Fiskus überdies regelmäßig Informationen von den Firmen – etwa die Gehaltsdaten der Mitarbeiter. Die Betriebe übermitteln die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen, mit allen Angaben zum abgeführten Gehalt, zur Lohnsteuer bis hin zu den Sozialversicherungsbeiträgen. „Das ist für den Firmenchef selbst relativ unproblematisch, kann aber für die Mitarbeiter relevant sein“, sagt Söhngen. Hintergrund: Das Finanzamt übernimmt bei der Veranlagung der Einkommensteuer immer die übermittelten Daten. Bestehen also am Ende Abweichungen zwischen den gesendeten Daten und jenen, die auf der Bescheinigung des betreffenden Mitarbeiters ausgewiesen sind, orientiert sich der Fiskus immer an ersteren. Im Zweifel müssen die Betroffenen Einspruch einlegen.

# Datenquelle Notare

Der Transfer von allen Seiten geht noch viel weiter. Die Notare melden jeden Verkauf einer Immobilie: Käufer, Verkäufer und Preis. Das kann dazu führen, dass der Käufer dem Finanzamt erklären soll, wie er das Objekt finanziert hat und was er damit vor hat. Im Zweifel will der Fiskus sogar noch den Vertrag mit der Bank sehen. Dann wird geprüft, welche Sicherheiten dort vermerkt sind – beispielsweise ein völlig unbekanntes Konto oder eine Immobilie im Ausland. „Das Finanzamt reagiert beispielsweise auch kritisch, falls mehrere Immobilien gekauft oder gebaut werden und dann alle selbst genutzt sein sollen“, meint Söhngen. Bei einer schönen Wohnung oder einem Haus an der Nordsee erscheint das vielleicht noch glaubhaft. Bei teuren Objekten in zentralen Citylagen sind aber kritische Fragen des Fiskus vorprogrammiert. Das Interesse der Beamten kann so weit gehen, dass die Mitarbeiter des Finanzamts vor Ort kontrollieren .

So fällt auch auf, wenn der Unternehmer seinen Kindern oder der Ehefrau vorab Immobilien überträgt. Der Nachwuchs oder die Partnerin sollten in der nächsten Steuererklärung nicht vergessen, daraus entstehende Erträge anzugeben. „Auch wer nicht unter notarieller Aufsicht einem anderen einen höheren Betrag schenkt, muss dies dem zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt melden“, sagt Experte Söhngen. So steht es im Gesetz. Zwar passiert erst einmal wenig, falls dies vergessen wird. Doch die Vermögensübertragungen sollten die Schenker notieren. Die Freibeträge leben alle zehn Jahre neu auf. Deshalb lohnt es sich, hier den Überblick zu behalten.

# Datenquelle Bargeldtransfer

Kreditinstitute, Versicherungen, Finanzunternehmen oder Handwerksunternehmen sind verpflichtet, ihre Kunden zu identifizieren, wenn sie Bargeld von über 10.000 Euro annehmen. Sie sind gehalten, die Daten in einem Dokumentationsbogen zu erfassen oder beispielsweise den Pass bzw. den Personalausweis zu kopieren und den Geschäftsvorgang zu dokumentieren. Damit ist nicht Schluss: Jeder nach dem Geldwäschegesetz Verpflichtete muss dem Bundeskriminalamt sowie dem zuständigen Landeskriminalamt melden, wenn der Verdacht der Geldwäsche besteht. Der Weg zum Finanzamt ist dann nicht weit.

# Datenquelle Versicherungen

Die Versicherungen melden die Höhe der geleisteten Rentenzahlungen, die Standesämter die Todesfälle, die Krankenkassen die gezahlten Beiträge. Sie geben dem Finanzamt überdies weiter, wenn Privatpatienten beispielsweise eine Beitragsrückerstattung aus dem Vorjahr erhalten. Privatpatienten checken bei ihrer Einkommensteuererklärung besser ab, wie viel Erstattung geflossen ist. Solche Details können einmal übersehen werden. Das darf aber nicht zur Regel werden. Sie sollten Sorgfalt walten lassen.

Gleiches gilt, wenn der Bank Freistellungsaufträge gegeben werden. Das bedeutet: Falls Vermögende diese unachtsam bei mehreren Banken verteilen, über die jährlichen Maximalbeträge von 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Paare hinaus, dann fällt dies auf Knopfdruck auf.

# Datenquelle Kontrollmitteilungen

Dabei ist der Automatismus nur die eine Seite. Die Betriebsprüfer geben Kontrollmitteilungen weiter. Diese werden über eine Vielzahl verschiedener Sachverhalte angefertigt. Beispielsweise über Provisionszahlungen, über Honorare an freie Mitarbeiter, über Honorare für Vorträge und Gutachten oder zu möglichen Scheinrechnungen. Die Finanzbeamten checken, inwieweit die Infos sich mit dem Inhalt der Steuerakte decken. Bestehen keine Zweifel, schließen die Fiskaldiener die Prüfung schnell wieder ab. Falls nicht, entsteht direkt der Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung. Dann wird es für den Steuerzahler unangenehm. Die Steuerfahndung steht vor der Tür, ein Steuerstrafverfahren kann eingeleitet werden.

Der Bund der Steuerzahler will daher Transparenz für den Steuerzahler. „Jeder sollte vom Finanzamt erfahren können, welche Daten über ihn vorliegen“, sagt Dr. Isabel Klocke, Leiterin der Abteilung Steuerrecht des Verbandes. Das ist nicht vorgesehen. Ein anderer Weg allerdings ist möglich: „Die Banken, die Versicherungen und die Finanzdienstleister geben die Informationen, die sie an das Finanzamt übertragen, auf Nachfrage auch an den Steuerpflichtigen“, sagt Söhngen. Wer es also wissen will, fragt nach.

Das weiß der Fiskus über den Nachlass

Auch nach dem Tod bleiben Steuerzahler für den Fiskus transparent. Die Finanzämter erhalten mit dem Ableben des Steuerzahlers automatisch umfangreiche Informationen von diversen Institutionen und geben diese an weitere Fiskaldiener weiter:

  • Infos von Institutionen: Die Standesämter, die Nachlassgerichte und die Notare geben die ihnen bekannten Daten und Testamente weiter. Die Banken und Sparkassen übermitteln automatisch mit Stand des Todestages sämtliche Kontoguthaben, Einlagen, Wertpapiere. Darüber hinaus melden sie, wenn der Verstorbene ein Schließfach hatte. Ebenso zeigen sie Zinsen an, die bis zum Sterbedatum auf Guthaben aufgelaufen sind. Die Versicherungen teilen dem Finanzamt Auszahlungen einer Lebens- oder Sterbeversicherung, Bausparverträge oder Rentenansprüche mit.
  • Infos an Finanzbeamte: Die mit der Erbschaftsteuer betrauten Beamten informieren später auch ihre für die Einkommensteuer zuständigen Kollegen. Zumindest falls der Nachlasswert mehr als 250.000 Euro oder falls allein das vererbte Kapitalvermögen über 50.000 Euro beträgt. Im Gegenzug bekommen die Erbschaftsteuer-Beamten wiederum Meldungen von Steuerfahndern oder von Betriebsprüfern, wenn ihnen bei einem umfassenden Check etwas komisch vorkommt.
  • Erbschaftsteuererklärung wird angefordert: Die Beamten entscheiden auf Grundlage der Meldung des Erbes und der von Dritten übermittelten Informationen, ob sie eine Erbschaftsteuererklärung fordern. Sie schreiben die Erben in diesem Fall an. Die Frist für die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung beträgt in der Regel einen Monat nach Erhalt der Aufforderung. Hier geht es dann darum, die vermachten Vermögenswerte mit Wertangaben sowie die verbundenen Schulden exakt aufzulisten.

Was Sie bei Selbstanzeige beachten sollten

Spätestens seit dem Fall Uli Hoeneß wissen deutsche Steuerzahler: Bei einer Selbstanzeige ist Sorgfalt geboten. Sie muss beim ersten Wurf perfekt sitzen, sonst droht schnell eine Strafverfolgung. Auf diese Punkte sollten Sie achten.

  • Was bringt die Selbstanzeige? Zwar beschäftigt sich die Steuerfahndung mit jeder Selbstanzeige. Doch wenn die Beamten davon ausgehen, dass der Unternehmer alle Karten korrekt auf den Tisch gelegt hat, übernimmt das Finanzamt. Der Firmenchef erhält nach wenigen Wochen einen Bescheid über die Höhe seiner Steuerschuld. Den Betrag muss er kurzfristig überweisen.
  • Was kostet die Selbstanzeige? Aktuell bleiben Beträge bis zu 25.000 Euro komplett straffrei. Der Unternehmer zahlt allerdings sechs Prozent Säumniszinsen p.a.. Die Selbstanzeige wird also teurer und unbequem.
  • Welche Formalien sind zu beachten? Dem Finanzamt ist es egal, in welcher Form die Selbstanzeige eingeht – per Post, Fax, Mail oder sogar telefonisch. Sie muss auch nicht als solche bezeichnet werden. Alternativ bietet es sich zum Beispiel an, von einer „Berichtigung der Erklärungen“ zu sprechen. Entscheidend ist, dass der Firmenchef alle seine Sünden bekennt – privat wie auch betrieblich.
  • Was passiert, falls Unterlagen zu den Erträgen fehlen? Dann greifen Steuerexperten häufig darauf zurück, die hinterzogene Summe großzügig zu schätzen. Als grobe Orientierungsgröße gelten in der Praxis drei bis fünf Prozent des vorhandenen Vermögens. Keinesfalls darf der Betrag zu vorsichtig angesetzt sein, um die Selbstanzeige nicht zu gefährden.
  • Muss der Unternehmer nach einer Selbstanzeige mit einer Betriebsprüfung rechnen? Nein, auch wenn die Finanzbeamten die folgenden Erklärungen detailliert prüfen werden. Der Firmenchef hat keine Sanktionen von den Sachbearbeitern zu befürchten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Selbstanzeige erfolgreich verläuft.
  • Wer unterstützt den Unternehmer? Keinesfalls sollten Steuersünder im Alleingang tätig werden. Die Selbstanzeige ist kein Kinderspiel, sondern eine höchst riskante Sache – wenn sie nicht richtig vorbereitet wird. Am besten unterstützt ein Fachanwalt für Steuerstrafrecht oder ein erfahrener Steuerberater. Den eigenen Steuerexperten, der mit den betrieblichen Belangen und der Einkommensteuererklärung beauftragt ist, sollten Sie besser außen vor lassen. Entscheidet sich der Unternehmer dagegen, darf er ihn später nicht mehr betreuen.
  • Welche Unterlagen sind gefragt? Der Steuerzahler erstellt am besten eine Liste mit allen Konten, den jeweiligen Erträgen und Zinsen im Ausland. Im Zweifel beantragt er genaue Angaben bei den Kreditinstituten. Das kostet Gebühren.
  • Um welche Steuern geht es? Eine Selbstanzeige umfasst alle Steuerarten. Nach Paragraf 376 Abs. 1 AO können Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung über einen Zeitraum von zehn Jahren strafrechtlich geahndet werden, sonst endet dieser bereits nach fünf Jahren. Der Unternehmer checkt also alle seine Einnahmen und Ausgaben ab. Wer zum Beispiel als Vermieter vor Jahren zu großzügig den neuen Parkettboden in einem Objekt abgerechnet hat, gibt das an.
  • Wie genau muss alles sein? Das Finanzamt will schnell sein Geld sehen. Die Konten sollten frühzeitig gekündigt werden. Der Bescheid kann innerhalb von wenigen Wochen vorliegen. Zunächst genügt eine großzügige Schätzung. Nach oben darf der Betrag später nur noch um zehn Prozent angepasst, nach unten beliebig korrigiert werden. Sonst entsteht eine sogenannte strafrechtliche Lücke, für die der Steuerzahler noch belangt werden kann.