Friseurhandwerk: Länderübergreifender Mindestlohn kommt

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Lohn- und Gehalts-Check

Für die Friseurbranche wird es ab 2015 einen flächenübergreifenden Mindestlohn geben. Dieser soll stufenweise angepasst werden. Die Arbeitgeberseite zeigte sich mit dem Ergebnis der Verhandlungen zufrieden. Unser aktueller Branchen-Check zeigt: Der Friseur-Markt ist nach wie vor hart umkämpft.

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Friseurinnen und Friseure bekommen ab August 2015 einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. Darauf einigten sich Landesverbände und die Gewerkschaft Verdi am Montag den 22. April 2013 in Würzburg.

Der Mindestlohn wird ab August 2013 an in drei Stufen bis 2015 angehoben. Im Osten bekommen Friseurhandwerker ab August mindestens 6,50 Euro die Stunde, im Westen 7,50 Euro.

Weil die Gehaltsdifferenzen bislang regional sehr unterschiedlich waren, einigte man sich auf dieses Stufenmodell. In den neuen Bundesländern existierten zum Teil Ecklöhne von nur knapp drei Euro pro Stunde, wie Verdi Verhandlungsführerin Ute Kittel erklärte.

Tarifvertrag gilt nicht für die ganze Friseurbranche

Nicht für alle Friseure greift der ausgehandelte Mindestlohn. In der jetzigen Form gilt er bislang nur für Mitarbeiter von Innungsbetrieben, die auch gleichzeitig Gewerkschaftsmitglied sind. In den kommenden Monaten wollen die Arbeitnehmervertreter einen Antrag beim Bundesministerium auf eine allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrages stellen.

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