Fördermittel: Kredite für kleine und mittlere Handwerksunternehmen
Ein neues Mikromezzanin-Programm ermöglicht kleineren Handwerksunternehmen Beteiligungen bis 50 000 Euro.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat einen neuen Mikromezzaninfonds mit einem Volumen von 35 Millionen Euro aufgelegt. Der Fonds für kleine Beteiligungen soll kleineren Unternehmen und Existenzgründern unter anderem aus dem Handwerk helfen, die ihre Vorhaben nur schwer bei den Banken durchsetzen können.
Wie funktioniert der Mezzaninfonds?
Mikromezzaninfinanzierungen dienen der Stärkung der Eigenkapitalbasis. Denn Mezzaninkapital stellt im rechtlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating des jeweiligen Unternehmens verbessert und somit neuer Kreditspielraum bei den Hausbanken geschaffen. Der Kapitalgeber hat kein Stimm- oder Einflussnahmerecht auf die Betriebsführung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge können kleinere und junge Betriebe aus dem Handwerk stellen sowie Existenzgründer. Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Handwerksunternehmen sollen besonders angesprochen werden. Sanierungsfälle und Firmen mit finanziellen Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen Unternehmens und Investitionen in die Fortführung eines bestehenden Unternehmens, für die langfristige Finanzierungsmittel erforderlich sind, werden gefördert.