Heizen mit erneuerbaren Energien Förderantrag muss jetzt vor der Umsetzung gestellt werden

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Wichtige Neuerung für Renovierer und Fachhandwerker: Seit 1. Januar 2018 haben sich die Formalitäten bei der Beantragung der BAFA-Förderung geändert, wenn es um die Nutzung von erneuerbaren Energien für die Heizung in Ein- und Zweifamilienhäusern geht. Der Antrag muss jetzt vor der Umsetzung beim BAFA eingereicht werden.

Seit Jahresbeginn gibt es wichtige Änderungen bei der Förderung neuer Heizungen. - © Kzenon/Fotolia.com

Seit Jahresbeginn 2018 haben sich die Formalitäten bei der Beantragung der BAFA-Förderung geändert, wenn es um die Nutzung von erneuerbaren Energien für die Heizung in Ein- und Zweifamilienhäusern geht. Zwar fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Umstellung auf Wärmepumpen sowie Solarthermie- oder Biomasse-Anlagen (zum Beispiel Holzpellets) weiterhin, doch muss ab dem kommenden Jahr der Antrag bereits vor der Umsetzung der Maßnahme beziehungsweise Vertragsschluss mit dem Installateur beim BAFA eingereicht werden. Das meldet die Energieagentur NRW. Fachhandwerker sollten Kunden darüber informieren.


Bislang konnte der Förderantrag auch nach der Umsetzung der Modernisierung gestellt werden. Gefördert wird die Heizungsmodernisierung, wenn die zu ersetzende oder zu ergänzende Anlage mindestens zwei Jahre alt ist. Der Einbau einer Biomasseheizung wird einmalig mit bis zu 8.000 Euro gefördert, die Wärmepumpe mit maximal 15.000 Euro und die Nutzung von Solarthermie mit bis zu 20.000 Euro.

Übergangsfristen bis September

Bis September 2018 gelten Übergangsfristen. So können Antragsteller, die ihre Heizungsanlage noch 2017 in Betrieb genommen haben, den Förderantrag innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme stellen. Für Anlagen, für die 2017 der Auftrag erteilt oder der Vertrag abgeschlossen wurde und die erst 2018 den Betrieb aufnehmen, muss der Antrag bis zum 30. September 2018 gestellt sein.


„Mit der Veränderung der Fristen erhofft man sich mehr Übersichtlichkeit in der Förderlandschaft. Denn die BAFA hat ihre Antragsfristen jetzt an die der Kreditbank für Wiederaufbau angepasst. Bei der KfW, die ebenso Heizungsmodernisierungen fördert, muss der Antrag auch vorab gestellt werden“, erklärt Joachim Decker von der Energieagentur.NRW.

Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien"


Hier ein kurzer Überblick über das BAFA-Förderprogramm "Heizen mit erneuerbaren Energien":

Biomasse: Das BAFA fördert die Installation von umweltschonenden Heizungssystemen auf Basis nachwachsender Rohstoffe unter anderem Pelletöfen und Hackschnitzelöfen, Kombinationskessel und Scheitholzvergaserkessel.

Solarthermie: Bezuschusst wird auch die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung sowie der Kombination, zur Solaren Kälteerzeugung, zur Zuführung in ein Wärme-/ Kältenetz und für die Prozesswärme.

Visualisierung : Anlagen (Hardware inklusive Software) zur Visualisierung des Ertrags von Erneuerbaren Energien können vom BAFA ebenfalls gefördert werden, z. B. elektronische Anzeigetafeln in allgemein zugänglichen Räumen.

Wärmepumpen: Für Wärmepumpen für die erneuerbare Wärme aus Wasser, Luft und Erde gibt es BAFA-Zuschüsse in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Vorhaben.

Zusatzförderung: Mit dem Anreizprogramm Energieeffizient (APEE) wird der Einbau besonders effizienter Heizungen samt Maßnahmen zur Optimierung des gesamten Heizsystems (inklusive Heizkörpern und Rohrleitungen) gefördert. Einen zusätzlichen Zuschuss im Rahmen der „Nachträglichen Optimierung“ gewährt das BAFA, wenn die bereits geförderte Heizung optimiert oder ein Wärmepumpencheck durchgeführt wird.