Unternehmensbewertung Rechner: So können Sie Ihren Firmenwert selbst berechnen

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Mit dem Firmenwert-Rechner von handwerk magazin können Sie den aktuellen Wert Ihres Betriebs selbst berechnen – hilfreich, wenn der Verkauf oder die Übergabe des Betriebs ansteht oder sich anderweitig die Besitzstrukturen ändern. Aber auch bei der Berechnung der Erbschaftssteuer oder einer Kreditwürdigkeitsprüfungen steht eine Firmenbewertung an. Kalkulieren Sie hier das Betriebsvermögen.

Firmenwert berechnen
Können Sie Ihr "Schiff" Handwerksbetrieb in den sicheren (Nachfolge-) Hafen steuern? Finden Sie es heraus und berechnen Sie jetzt Ihren Firmenwert! - © Yabresse - Fotolia.com

Vorab sei gesagt: Eine einzige, allgemeingültige Formel zur Berechnung des Firmenwerts gibt es nicht. Aber mehrere akzeptierte Verfahren. Jedes dieser Verfahren wird einen anderen Firmenwert ermitteln, da unterschiedliche Faktoren in die Unternehmensbewertung einfließen oder anders gewichtet sind. Die Kunst der Firmenbewertung liegt darin, das Verfahren auszuwählen, das am besten zur Art des Unternehmens passt – und natürlich zum eigentlichen Zweck der Unternehmenswertermittlung.

Wer sich bei der Unternehmensbewertung von einem Berater unterstützen lässt, sollte sich nach dessen Referenzen erkundigen und die Wahl des Verfahrens zur Wertermittlung gezielt hinterfragen. Gleiches gilt im Übernahmepoker: Wer die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Bewertungsverfahren kennt, hat in den Verhandlungen die besseren Karten und Argumente parat.

Die wichtigsten Methoden zur Firmenwertermittlung im Überblick:

  • Substanzwert-Verfahren: Dieses Verfahren zur Bewertung des Firmenwerts ist recht simpel, der Wert ergibt sich aus der Summe sämtlicher Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich Schulden und ist beispielsweise über die Bilanz schnell ermittelt. Nachteilig ist, dass immaterielle Vermögensgegenstände in die Berechnun nicht einfließen (ein bestehender Kundenstamm, das Image, Mitarbeitermotivation, etc.) und auch das Zukunftspotenzial des Unternehmens unberücksichtigt bleibt. Für Verkäufer stellt der Substanzwert daher oftmals die untere Schmerzgrenze dar.
  • Vereinfachtes Ertragswert-Verfahren: Bei diesem Verfahren lässt das Finanzamt grüßen, es kommt beispielsweise zur Berechnung der Erbschaftssteuer zum Einsatz. 2009 hat es das bis dahin vom Finanzamt anerkannte Stuttgarter Verfahren abgelöst und beruht auf dem Durchschnittsertrag vergangener Jahre (nach § 202 des Bewertungssteuergesetzes (EWG)) und einem vom Basiszinssatz abhängigen Kapitalisierungsfaktor (seit 2016: 13,75). Die Formel zur Berechnung des Firmenwerts lautet:

    Vereinfachter Ertragswert = Durchschnittsertrag x Kapitalisierungsfaktor

    Führt das vereinfachte Ertragswertverfahren zu einer als unangemessen hoch empfundenen Unternehmensbewertung, sollten Unternehmer versuchen, durch ein individuelles Gutachten einen niedrigeren Firmenwert beim Finanzamt geltend zu machen.
  • Ertragswertverfahren / AWH-Verfahren: Anders als beim vereinfachten Ertragswert-Verfahren sind beim reguären Ertragswertverfahren nicht allein die vergangenen Jahre relevant, sondern es fließt auch eine Prognose der kommenden Geschäftsjahre in die Berechnung mit ein. Speziell auf die Bedürfnisse von Handwerksunternehmern zugeschnitten ist hierbei das vom Finanzamt anerkannte AWH-Verfahren, das für Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammern Fachverbände in der Regel bei den meisten Einrichtungen der Handwerksorganisation kostenfrei durchgeführt wird.
  • Multiplikationsverfahren: Dieses Verfahren gilt als hervorragende erste Orientierung bei der Firmenbewertung. Der Firmenwert wird anhand des Ebits ermittelt, branchenspezifische Faktoren werden über einen Multiplikator berücksichtigt. Sie können den Unternehmenswert mit dieser einfachen Faustformel berechnen:

    Firmenwert = Ebit x Branchenmultiplikator

    Die entsprechenden Branchenmultiplikatoren werden von verschiedenen Anbietern für unterschiedliche Branchen regelmäßig aktualisiert veröffentlicht. In der Welt der Firmenübernahmen haben sich unter anderem zwei dieser Anbieter etabliert: Die Fachzeitschrift Finance, die die Branchenmultiplikatoren anhand von Börsendaten ermittelt (geeignet daher vor allem für große Unternehmen), und das in Deutschland und der Schweiz tätige Berater-Netzwerk von Concess, das eher im KMU-Segment Verwendung findet. Es ermittelt seine Multiplikatoren auf der Basis von Firmenverkäufen mit Verkaufspreisen von 1 bis 10 Millionen Euro.

Firmenwert für Ihren Handwerksbetrieb berechnen:

In Zusammenarbeit mit der Concess Marketing und Verwaltungs GmbH bietet Ihnen handwerk magazin hier einen Firmenwert-Rechner auf Grundlage des Multiplikatorverfahrens an. Da nicht alle relevanten individuellen Faktoren eines Unternehmens berücksichtigt werden, dient diese Berechnung nur einer ersten Einschätzung. Wir ermitteln daher auch keinen exakten Wert, sondern eine Bandbreite, innerhalb derer sich der erzielbare Preis typischerweise bewegen dürfte. Je nach Marktposition sowie der Abhängigkeit des Geschäfts vom derzeitigen Inhaber kann der Unternehmenswert am oberen oder unteren Ende dieser Bandbreite liegen. So berechnet dieser Rechner einen möglichst realistischen Firmenwert:

  1. Da Käufer sich am Ertragspotenzial der Firma in der Zukunft orientieren, sollten Sie eine Zahl eingeben, die in den kommenden Jahren realistisch ist und nachhaltig im Mittel zu erzielen ist.
  2. Im EBIT sollte schon ein Unternehmergehalt berücksichtigt sein. Bei Personengesellschaften (etwa eK, GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) ist dies oft nicht der Fall.
  3. Das Unternehmergehalt oder Geschäftsführergehalt sollte in einer Größenordnung liegen, wie man es einem fremden Dritten als Geschäftsführer zahlen würde. Dies liegt nach Größenordnung des Unternehmens zwischen 80.000 Euro und 150.000 Euro. Korrigieren Sie ggf. Ihren Wert für die Berechnung.