Checkliste Übernahmevertrag - Tipps für GmbHs und Einzelunternehmen

Ein guter Übernahmevertrag schützt Erwerber und Nachfolger vor bösen Überraschungen. Doch ein Firmenverkauf ist kein Spaziergang. Dafür lauern im Kleingedruckten zu viele Stolpersteine. Betriebsnachfolger sollten einige rechtliche Details beachten und gut informiert sein, bevor sie einen Übernahmevertrag unterschreiben. handwerk magazin zeigt die wichtigsten Punkte für die Übernahme einer GmbH oder einer Einzelfirma in einer Übersicht.

Nutzen: Mit unserer Übersicht zum Thema Übernahmevertrag sind Sie auf die wesentlichen Hürden und Fallstricke einer Betriebsübernahme vorbereitet. Egal, ob Sie eine GmbH oder ein Einzelunternehmen abgeben bzw. erwerben wollen.

Themenfeld: Betriebsübergabe, Nachfolge, Rechtsformen

Zielgruppe: Alle Handwerksunternehmer, die Ihren Betrieb in nächster Zeit übergeben bzw. verkaufen wollen und solche, die einen Betrieb erwerben möchten.

Inhalt: Die Übersicht zum Übernahmevertrag von GmbHs oder Einzelunternehmen gibt Tipps zu allen wesentlichen Hürden und Fallstricken einer Betriebsübergabe: Vom Unternehmensnamen über laufende Verträge, Arbeitsverträge, Schulden, Forderungen, Gewährleistungen und die persönliche Haftung – über alle diese essenziellen Punkte werden Sie übersichtlich aufgeteilt nach GmbH und Einzelunternehmen aufgeklärt.

Beispiel aus dem Inhalt:

Name / Firma:

  • Die GmbH ist selbst Inhaberin der Firma. Die Firma besteht unabhängig vom Gesellschafterbestand und kann in Folge dessen auch ohne gesonderte Vereinbarung nach der Anteilsübertragung fortgeführt werden.

  • Das Einzelunternehmen hat, wenn es nicht im Handelsregister eingetragen ist, rechtlich nur einen „Namen“ (und keine Firma). Will der Nachfolger den ursprünglichen Namen fortführen, muss dies mit dem bisherigen Inhaber gesondert vereinbart werden. Achtung: Hier sind genaue Regelungen betreffend die Haftung sowohl des Nachfolgers als auch des Veräußerers erforderlich.
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  • Datum: 10. November 2023
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 100,12 kB
  • Quelle: Anna Rehfeldt, Rechtsanwältin
  • Seitenanzahl: 5

Beschreibung

Ein guter Übernahmevertrag schützt Erwerber und Nachfolger vor bösen Überraschungen. Doch ein Firmenverkauf ist kein Spaziergang. Dafür lauern im Kleingedruckten zu viele Stolpersteine. Betriebsnachfolger sollten einige rechtliche Details beachten und gut informiert sein, bevor sie einen Übernahmevertrag unterschreiben. handwerk magazin zeigt die wichtigsten Punkte für die Übernahme einer GmbH oder einer Einzelfirma in einer Übersicht.

Nutzen: Mit unserer Übersicht zum Thema Übernahmevertrag sind Sie auf die wesentlichen Hürden und Fallstricke einer Betriebsübernahme vorbereitet. Egal, ob Sie eine GmbH oder ein Einzelunternehmen abgeben bzw. erwerben wollen.

Themenfeld: Betriebsübergabe, Nachfolge, Rechtsformen

Zielgruppe: Alle Handwerksunternehmer, die Ihren Betrieb in nächster Zeit übergeben bzw. verkaufen wollen und solche, die einen Betrieb erwerben möchten.

Inhalt: Die Übersicht zum Übernahmevertrag von GmbHs oder Einzelunternehmen gibt Tipps zu allen wesentlichen Hürden und Fallstricken einer Betriebsübergabe: Vom Unternehmensnamen über laufende Verträge, Arbeitsverträge, Schulden, Forderungen, Gewährleistungen und die persönliche Haftung - über alle diese essenziellen Punkte werden Sie übersichtlich aufgeteilt nach GmbH und Einzelunternehmen aufgeklärt.

Beispiel aus dem Inhalt:

Name / Firma:

  • Die GmbH ist selbst Inhaberin der Firma. Die Firma besteht unabhängig vom Gesellschafterbestand und kann in Folge dessen auch ohne gesonderte Vereinbarung nach der Anteilsübertragung fortgeführt werden.

  • Das Einzelunternehmen hat, wenn es nicht im Handelsregister eingetragen ist, rechtlich nur einen „Namen“ (und keine Firma). Will der Nachfolger den ursprünglichen Namen fortführen, muss dies mit dem bisherigen Inhaber gesondert vereinbart werden. Achtung: Hier sind genaue Regelungen betreffend die Haftung sowohl des Nachfolgers als auch des Veräußerers erforderlich.

Zusätzliche Informationen

Seitenanzahl

5