Schnupperlehre: Kinder- und Jugendarbeitsschutz einhalten

Handwerksbetriebe können interessierten Jugendlichen eine Schnupperlehre anbieten. Aber Achtung: Der Einsatz von Jugendlichen im Betrieb ist streng reglementiert. Hier die wichtigsten Regeln zum Jugendarbeitsschutz im Überblick.

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die Zeit, um auf Baustellen, in Werkstätten oder Verkaufsläden ihr Taschengeld aufzubessern. Handwerksunternehmer, die Schüler beschäftigen wollen, müssen einige Spielregeln beachten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fasst die wichtigsten Vorgaben des Jugendschutzgesetzes zusammen:

Altersgrenze beachten: Grundsätzlich verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz Kindern bis zum einschließlich 14. Lebensjahr zu arbeiten. Mit Zustimmung der Eltern aber dürfen Kinder über 13 Jahren bis zu zwei Stunden täglich (im landwirtschaftlichen Bereich drei Stunden) zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Für Jugendliche (15- bis 17-Jährige) gibt es laut DGB weniger Einschränkungen.

Tätigkeitsvorgaben berücksichtigen: Schüler dürfen nicht…

…jede Tätigkeit ausüben. Schwere körperliche oder gefährliche Arbeiten sind nicht erlaubt: Jugendliche dürfen keine schweren Gegenstände tragen, mit Chemikalien hantieren oder Akkordarbeit leisten.

Festes Arbeitspensum und Zeiten für Schüler-Aushilfen

Schulpflichtige Jugendliche (15- bis 17-Jährige) dürfen nicht länger als vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben. „ Schulferien dienen in erster Linie der Erholung“, erklärt DGB-Bundesjugendsekretär René Rudolf.

Auch dürfen Jugendliche nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche. Ebenso dürfen Handwerksunternehmer die jungen Hilfskräfte nicht außerhalb eines vorgesehenen Arbeitszeitraums zwischen 6 bis 20 Uhr beschäftigen. Auch Wochenendarbeit ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Ist der Schüler bereits 16 Jahre alt, gibt es aber Ausnahmen:…

…Ab 16 Jahren dürfen Schüler im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten.

Ruhepausen einhalten: Bei einer Arbeitszeit zwischen viereinhalb und sechs Stunden am Tag müssen Schüler mindestens 30 Minuten Pause machen dürfen. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sind es mindestens 60 Minuten.

Schüler versichern: Handwerksunternehmer müssen ihre Schüler-Aushilfen für den Ferienjob über den Betrieb unfallversichern. Beiträge zur Sozialversicherung fallen nicht an. Wenn der Lohn des Schülers aber mehr als 896 Euro pro Monat beträgt, muss dieser Steuern abführen.