Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Das bedeutet die Regelung für Ihren Betrieb

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Ausbildung und Fachkräftemangel

Deutschland braucht Fachkräfte: Um diese einfacher ins Land zu holen, hat der Bundestag am 7. Juni 2019 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet. Das beinhaltet die Regelung und diese Rolle spielt sie für das Handwerk.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz können geschulte Arbeitskräfte aus dem Ausland einfacher Fuß auf dem deutschen Arbeitsmarkt fassen. Ein Vorteil auch für Handwerksbetriebe. - © areebarbar - stock.adobe.com

Handwerksbetriebe haben es zukünftig leichter, geschulte Mitarbeiter aus dem Ausland anzuwerben. Denn am 7. Juni 2019 hat der Deutsche Bundestag das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet. Unternehmen ermöglicht es, auch beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern zu beschäftigen. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), sieht das neue Regelwerk als einen wichtigen Baustein, um die zunehmende Knappheit an Fachkräften in Deutschland zu lindern: „Für das personalintensive Handwerk ist dabei von besonderer Bedeutung, dass die gesteuerte Zuwanderung beruflich qualifizierter Fachkräfte deutlich erleichtert wird.“

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll eine gesteuerte Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt regeln. Neu ist u. a., dass die  Begrenzung auf Engpassberufe sowie die Vorrangprüfung entfällt. Menschen mit Berufsausbildung können für sechs Monate einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Voraussetzung: Eine anerkannte Qualifikation, die notwendigen Deutschkenntnisse und ein gesicherter Lebensunterhalt. Während der Suche kann eine Probearbeit bis zu zehn Wochenstunden in dem späteren Beruf ausgeübt werden.

Bedarf an Fachkräften im Handwerk ist enorm

Nicht nur der ZDH, auch andere Verbände bewerten das Gesetz positiv, etwa der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie . Laut Hauptgeschäftfsührer Dieter Babiel ist es ein wichtiges Signal im Hinblick auf die Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs. "Ohne qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten werden wir die bereits bestehenden und voraussichtlich noch zunehmenden Fachkräfteengpässe in der Bauwirtschaft nicht bewältigen können“, betont Babiel. Franz Xaver Peteranderl, Präsident des Bayerischen Handwerkstages, sieht in der neuen Regelung ebenfalls eine hilfreiche Maßnahme gegen den Fachkräftemangel, mit dem auch das bayerische Handwerk zu kämpfen hat: "Aktuell fehlen unseren Unternehmen mindestens 30.000 Fachkräfte. "

Erfolg des Fachkräfteeinwanderungsgesetz hängt von der Umsetzung ab

Obwohl dem Gesetz viel Lob entgegengebracht wird – es gibt auch Kritik. So bemängelt etwa Oskar Vogel, Hauptgeschäftsführer Baden-Württembergischer Handwerkstag, dass die Suche eines Ausbildungsplatzes an einen ausländischen Schulabschluss geknüpft wird, der mindestens dem deutschen Fachabitur gleichkommt: „Der Nachweis eines Schulabschlusses, der mit der mittleren Reife vergleichbar ist, müsste genügen.“

Bei der Umsetzung des Migrationspakets komme es jetzt darauf an, dass alle am Zuwanderungsprozess beteiligten Behörden und Institutionen die neuen Regelungen in der Praxis rasch umsetzen und vollziehen. Die Handwerksbetriebe bräuchten Rechtssicherheit, die nur durch eine einheitliche Anwendung der Regeln gegeben werde. „Wir unterstützen grundsätzlich auch die Einführung zentraler Ausländerbehörden – wenn dadurch die Verfahren deutlich beschleunigt werden. Keinesfalls darf es zu Doppelstrukturen kommen, die Bürokratie aufbauen“, so Vogel.

Hohe Anforderungen an Sprache und Qualifikation könnten sich als Hürde erweisen

Darüber hinaus ist sich das Handwerk sicher, dass der Erfolg des Einwanderungsgesetz grundsätzlich von den begleitenden Maßnahmen abhängt. So komme es laut des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie etwa darauf an, die zuständigen Behörden im In- und Ausland sowie die für die Anerkennung von Qualifikationen zuständigen Stellen mit den notwendigen Ressourcen auszustatten, um die vorgesehenen Verfahren zügig umsetzen zu können. Bürokratische Hemmnisse dürften nicht dazu führen, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb um gut qualifizierte Fachkräfte das Nachsehen hat. "Ob die aus unserer Sicht teilweise zu  hohen Anforderungen an Sprache und Qualifikation sich als Hürde erweisen werden, muss nun die Praxis zeigen“, so Hauptgeschäftsführer Babiel.

Der ZDH fordert u. a., für beruflich qualifizierte Einwanderungswillige attraktive Bedingungen zu schaffen, damit sie nach Deutschland kommen. "Dazu bräuchte es etwa vergleichbare Strukturen wie sie im Bereich Stu dierender mit dem Deutschen Akademischen Austausch dienst bestehen", sagt Generalsekretär Schwannecke.

Perspektive auch für Geflüchtete in Handwerksbetrieben

Ebenfalls vom Bundestag beschlossen wurde das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. Laut ZDH ist es ein wichtiges Signal für zahlreichen Handwerksbetriebe, die sich bei der Integration geflüchteter Menschen engagieren. „Mit der jetzt gefundenen Stichtagsregelung, wonach die Beschäftigungsduldung nur auf solche geflüchtete Menschen Anwendung findet, die vor dem 1. August 2018 eingereist sind, wird eine rechtssichere Regelung eingeführt“, sagt Schwannecke. Besser sei es jedoch, das vorgesehene Erfordernis einer 18 monatigen Vorbeschäftigungszeit zur Erlangung der Beschäftigungsduldung auf zwölf Monate zu verkürzen.