Überwachung von Mitarbeitern Ermittlungsmethoden: Das dürfen Detektive - und das nicht

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Unternehmer sind untreuen oder betrügerischen Angestellten nicht hilflos ausgesetzt. Mit der Hilfe von Detektiven können die Mitarbeiter überwacht werden. Allerdings ist nicht jede Methode erlaubt. Das dürfen Detektive bei der Überwachung von Mitarbeitern - und das nicht.

Mitarbeiterüberwachung: was dürfen Detektive und was nicht
"Ein exorbitant hoher Anteil derjenigen ­Personen, die wir observieren, kommt aus dem ­Handwerk." Jochen Meismann, ­Inhaber der Detektei ­A-Plus, Dorsten. Allerdings sind nicht alle Methoden erlaubt. Was Detektive dürfen und was nicht. - © Meismann

Mit der Hilfe von Detektiven können Chefs die Mitarbeiter überwachen, von welchen sie denken, dass diese untreu oder kriminell gegenüber dem Betrieb handeln. Allerdings ist nicht jede Methode erlaubt. Der Überblick zeigt: Das dürfen Detektive bei der Überwachung von Mitarbeitern - und das nicht.

Überwachung krimineller Mitarbeiter: das dürfen Detektive - und das nicht

Verwanzen von Wohnungen Millionen von kleinen Abhörsendern sind hierzulande in Privatwohnungen, Fahrzeugen und Handys installiert. Ob gehörnter Ehemann oder geprellter Firmenchef: Das geheime Abhören von Personen ist eindeutig illegal. Die daraus gewonnenen Beweise sind vor Gericht unverwertbar.
DNA-Untersuchungen Seit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes dürfen DNA-Analysen nur noch mit Einwilligung, also vorheriger Zustimmung des Betroffenen, in Auftrag gegeben werden. Detektive und Arbeitgeber, die DNA-Untersuchungen zur Identitätsfeststellung missbrauchen, machen sich strafbar.
Gewaltsames Eindringen in fremde Wohnungen Türen eintreten oder das Manipulieren von Schlössern mit nachfolgendem Betreten fremder Wohnungen, um dort nach Beweisen zu suchen, erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung. Das Gewaltmonopol liegt ausschließlich beim Staat. Für Selbstjustiz ist in einem demokratischen Rechtsstaat kein Platz. Allein der Justiz ist es vorbehalten, Wohnungen zu durchsuchen und Beweismittel zu beschlagnahmen.
Geheime Videoaufnahmen Detektive dürfen für ihre Kunden grundsätzlich keine Videokameras in Geschäftsräumen heimlich installieren. Erst bei konkretem Diebstahlsverdacht kann das vorübergehend erlaubt sein. Es muss im Einzelfall geklärt werden, wie lang und an welchen Stellen observiert werden darf.
Fotoshooting Das Fotografieren der jeweiligen Zielperson verletzt schnell deren Persönlichkeitsrecht. Feiert der Maurer krank und schuftet er parallel auf der Baustelle des Sohnes, darf er abgelichtet werden. Geht er dagegen nur mit seiner Frau spazieren, geht das Recht am eigenen Bild vor. Der Grund: Je nach Krankheit kann der Spaziergang erlaubt sein.

Auf seine Menschenkenntnis kann sich Jens-Uwe Stelldreier nach über 25 Berufsjahren eigentlich verlassen. Doch als dem Vorstand der Dorstener S3watch AG ein Kunde steckte, dass einer seiner Mitarbeiter während der Arbeitszeit Kunden abwarb und ihnen zu einem Dumpingpreis die Revision hochwertiger Uhren anbot, war er doch kurzfristig verunsichert. "Ich hab dann erst einmal mit Freunden darüber gesprochen, die mir rieten, einen Privatdetektiv einzuschalten", erinnert sich Online-Shopbetreiber Stelldreier.

Detektiv legt untreuem Mitarbeiter einen Köder  

Der beauftragte Detektiv Jochen Meismann, Geschäftsführer der Firma A Plus Detektive, wusste sich gleich zu helfen. Er baute in die Kundendatei des Auftraggebers drei Fangadressen ein. Wie erwartet, schmeckte der Köder dem untreuen Mitarbeiter, sodass er kurze Zeit später in die Falle lief und sich danach einen neuen Job suchen musste. "Darauf wäre ich nie gekommen. Die einfachsten Ideen sind oft die besten", freut sich Stelldreier, der auch künftig wieder die Dienste von Jochen Meismann in Anspruch nehmen will, falls er noch einmal in eine ähnliche Situation kommt. Mit dieser Einstellung ist er nicht allein. Laut einer repräsentativen Studie des Portals Immowelt.de würden 81 Prozent der Deutschen in ihrer Wohnung dauerhaft eine Videokamera installieren, um Diebe dingfest zu machen und Handwerker sowie Babysitter jederzeit kontrollieren zu können. Glaubt man den Zahlen, scheint das Bedürfnis nach Sicherheit und Kontrolle die moralischen Bedenken zu verdrängen.

Wissenswerte Fakten über den Beruf Detektiv

  • 1600 umsatzsteuerpflichtige Detekteien gibt es in Deutschland.
  • 250 Mio. Euro Umsatz erzielen sie.
  • 70 bis 80 Prozent ihrer Aufträge kommen aus der Wirtschaft.

Jeder Fünfte Angestellte feiert krank 

Auch in der Handwerksbranche sind geheime Ermittlungsmethoden kein Tabu. Nach einer Online-Umfrage von handwerk magazin würden 48,5 Prozent der Leser einen Privatdetektiv engagieren, um einen Mitarbeiter beim Blaumachen zu überführen, die andere Hälfte lehnt das strikt ab. Jochen Meismann bestätigt: "Der größte Teil neuer Aufträge kommt aus dem Handwerk. Bäcker oder Maurer: Wer kann schon schwarz mehr verdienen während der Krankmeldung?", nennt Jochen Meismann den Grund, warum Handwerker zu seinen besten Kunden gehören. "Krankfeiern regt jeden Chef auf. Schließlich sinkt die Moral im Betrieb. Außerdem können im schlimmsten Fall nicht alle Aufträge abgewickelt werden." Um das zu vermeiden, gibt so mancher Handwerksunternehmer vorsorglich Geld für einen Detektiv aus.

Mitarbeiterkriminalität: Meisterdetektive helfen den Handwerkern

Schätzungen des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) zufolge hat sich in Deutschland im vergangenen Jahr jeder fünfte sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ohne jeden Grund krankgemeldet. Zwischen 55 € und 120 € netto betragen die Honorarsätze bei Jochen Meismanns Agentur. "Unterschiedliche Dienstleistungen führen zu unterschiedlichen Preisen. Im Handwerk ist es ja nicht anders", erklärt er. Wer eine verdächtige Person über einen Tag lang observieren lässt, muss mit rund 1000 Euro Kosten rechnen, schätzt Andreas Simon, Präsident beim Verband Deutscher Detektive (VDD), in dem rund 160 von bundesweit 1600 umsatzsteuerpflichtigen Privatdetektiven Mitglied sind. Wird ein zweiter Ermittler eingeschaltet, weil eine Hintertür existiert oder die Gefahr besteht, dass die Zielperson mit dem Pkw entwischt, steigen die Tagessätze entsprechend dem Ermittlungsaufwand.

Blaumacher zahlt Detektivkosten 

Das Geld ist aber nicht gleich verloren. Der Auftraggeber kann es von dem untreuen Mitarbeiter zurückverlangen, falls die Einschaltung von Matula & Co. für die Rechtsverfolgung erforderlich war. Außerdem muss sich der Schnüffler an die Gesetze halten. Denn für verbotene Ermittlungsmethoden braucht der observierte Mitarbeiter nicht zu zahlen. Dasselbe gilt für eine Frau, deren Ex einen Privatdetektiv engagierte, um ihr ein eheähnliches Verhältnis mit einem anderen Mann nachzuweisen. Damit hätte sich die Unterhaltslast erheblich drücken lassen. Weil der Privatdetektiv aber heimlich ein GPS-Gerät an das Fahrzeug der Frau anbrachte, lehnte der BGH die Kostentragungspflicht der Ex wegen einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der Privatsphäre ab. Die Richter meinten, dass die persönliche Überwachung die weniger einschneidende Ermittlungsmethode gegenüber einem umfassenden Bewegungsprofil gewesen sei.

Detektiv keine geschützte Berufsbezeichnung

Privatermittler über die Kostenseite zu disziplinieren ist sicher richtig. Ob das allerdings reicht, um die vielen schwarzen Schafe auszusieben, muss angesichts der zahlreichen Skandale der letzten Jahre bezweifelt werden, in denen Detektive bei der Telekom, der Deutschen Bahn, Lidl und anderen Unternehmen eine unrühmliche Rolle spielten. Detektiv ist eine ungeschützte Berufsbezeichnung. Die Masse der freien Ermittler ist nicht einmal Mitglied in einem Berufsverband. Dieser Wildwuchs dürfte mit ein Grund dafür sein, warum hierzulande nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung unvorstellbare drei Millionen Wanzen installiert sein sollen. Doch das halten Insider noch für untertrieben. "Drei Millionen Wanzen scheinen mir sehr knapp bemessen. Es gibt viele Händler, die das anbieten. Mir fallen spontan bestimmt 50 ein. Sehr oft wird deshalb die Lauschabwehr nachgefragt", beschreibt Jochen Meismann die bedrückende Situation. Während sich die deutsche Öffentlichkeit über NSA-Skandal, das Abhören des Kanzlerinnen-Handys und die Ausspähung des BND durch einen deutschen Spitzelmitarbeiter in Diensten der USA aufregt, geht völlig unter, dass im Privatsektor offenbar ohne jede Rücksicht auf die nach dem Grundgesetz geschützte Privatsphäre hemmungslos bespitzelt wird.

Wichtig: Schwarze Schafe meiden 

Um das zu vermeiden, ist der Beruf des Detektivs in anderen europäischen Ländern reglementiert. In Deutschland hat sich der Gesetzgeber bisher nicht dazu durchringen können, die Privatschnüffler in die Schranken zu weisen. Umso wichtiger ist es, einen professionellen Ermittler auszuwählen. Von Privatdetektiven, die zu Dumpingpreisen arbeiten, sollten Handwerker die Finger lassen. Seriöse Ermittler verfügen über aktuelle Referenzen und sind Mitglied in einem nationalen oder internationalen Detektivverband. Außerdem wissen diese Detektive genauesten Bescheid, welche Methoden bei ihren Ermittlungen erlaubt sind und welche nicht.