Gesundheitsgefahr durch Insekten Wespennest im Betrieb: So werden Sie die Plagegeister wieder los

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Ab Spätsommer werden sie oft lästig und für Mitarbeiter mit Allergien sind Wespen eine echte Gesundheitsgefahr. Doch eigenmächtig ein Nest auf dem Betriebsgelände zu bekämpfen ist nicht nur illegal, sondern auch ziemlich sinnlos. Wie Chefs korrekt vorgehen und im Notfall reagieren.

Wespennest
Spätestens in der ersten kalten Herbstnacht sterben die Wespen und das Nest ist leer. - © andRiU - stock.adobe.com

Ob auf dem Land oder in der Stadt, nicht selten siedeln sich Wespen auf einem Betriebsgelände an. In Freilagern, auf Dachböden, hinter Holzverschalungen oder in ungedämmten Rollladenkästen bauen sie gern ihre Nester. Oft werden die Tiere erst bemerkt, wenn die Kolonie gewachsen ist und der Flugverkehr zunimmt. Ob dann Mitarbeiter Angst bekommen oder nicht, aus Sicht des Arbeitsschutzes fallen Wespen unter die biologische Gefährdungen. Was in der Praxis bedeutet, dass der Arbeitgeber die Angst vor einem Stich nicht als Privatangelegenheit abtun darf, sondern die Mitarbeiter schützen muss.

Vorsicht: ein anaphylaktischer Schock kann tödlich sein

Oft sind Insekten nur lästig. Ein Stich kann zwar schmerzen, doch die meisten Menschen spüren nach einigen Stunden nichts mehr. Bei den rund drei Millionen Insektengift-Allergikern in Deutschland reagiert der Körper jedoch stärker, es kann zu heftigen Reaktionen der Haut, aber auch der Atmung und des Herzkreislauf-Systems kommen. Wurde keine Immunbehandlung in Form einer Hyposensibilisierung durchgeführt, besteht sogar Lebensgefahr durch den anaphylaktischen Schock. Rund 20-mal pro Jahr kommt es dadurch in Deutschland zu Todesfällen. Solche heftigen allergische Reaktionen werden am häufigsten durch Wespen verursacht.

Gut zu wissen: Auch für Nicht-Allergiker kann es gefährlich werden, wenn die Wespe im Bereich von Mund und Rachen sticht. Denn die ausgelösten Schwellungen der Schleimhäute oder der Zunge können zu Atemnot mit Erstickungsgefahr führen.

Ein Wespennest entdeckt? – So gehen Sie vor

Wird ein Wespennest bemerkt, sollten daher die Mitarbeiter informiert und zur angemessenen Ersten Hilfe unterwiesen werden. Das bedeutet:

  • In beiden Fällen – Allergiker oder Stich im Mundraum – sofort den Rettungsdienst alarmieren !

  • Bei Stich im Mund-Rachen-Bereich die Stichstelle bis zum Eintreffen des Notarztes kühlen, von innen durch Lutschen von Eis oder Eiswürfeln und von außen durch Eisbeutel, kalte Umschläge usw.

  • Kommt es dennoch zu Atemstillstand müssen die Ersthelfer beatmen und den Kreislauf kontrollieren.

Wichtig: Gibt es Mitarbeiter, die gegen Insektenstiche allergisch reagieren? Dann sollten diese ihre Situation spätestens jetzt mit dem Betriebsarzt (oder ihrem Hausarzt) besprechen und Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und etwa ein Notfall-Set mit sich führen.  

Schutzmaßnahmen: Je nach Lage reicht ein Absperrband

Haben sich die Wespen in einem Randbereich angesiedelt, wo eh nur selten jemand hinkommt, kann es genügen, einen Abstand von etwa drei Metern zu halten und die Tiere einfach in Ruhe zu lassen. Die Arbeitsschutzmaßnahmen besteht dann in einem Warnhinweis und einer Absperrung mit Flatterband. Arbeiten in der Nähe des Nestes, insbesondere wenn diese mit heftigen Bewegungen oder gar Vibrationen oder Erschütterungen verbunden sind, müssen dann allerdings unterbleiben. Spätestens in der ersten kalten Herbstnacht sterben die Wespen und das Nest ist leer. Bis dahin haben die Wespen im Übrigen – das muss zu ihrer Verteidigung mal gesagt werden – jede Menge Fliegen, Mücken und Forstschädlinge vertilgt. 

Wenn das Nest weg muss: Lassen Sie die Experten ran

Befindet sich das Wespennest an einer Stelle, an der es massiv stört, wendet man sich am besten mit einem Anruf bei der Orts- oder Stadtverwaltung an die lokale Naturschutzbehörde. In einigen Kommunen und bei den Naturschutzverbänden gibt es spezialisierte Wespenberater, die die Situation vor Ort analysieren. Ein solcher Experte kann etwa die Bedrohung entschärften, indem er das Einflugloch des Wespennestes verlegt oder den Flugverkehr durch Tücher oder Fliegendraht gezielt umlenkt. Sind solche Maßnahmen nicht möglich oder erfolgversprechend, bleiben zwei Optionen

  • Umsiedlung der Wespen, nur mit behördlicher Genehmigung

  • Bekämpfung/Entfernung der Wespen, nur durch eine fachkundige Person, d. h. Beauftragung eines qualifizierten Schädlingsbekämpfers

Übrigens: Wenn Sie beobachten, dass viele wespengroße Insekten sich plötzlich und ohne ein Nest an Ihrem Gebäude oder einem Baum ansammeln, dann sind dies meist keine Wespen, sondern schwärmende Honigbienen. Rufen Sie den Imkerverein an, der Eigentümer wird seinen Schwarm wieder einfangen wollen. Auch einem Imker, den sie nicht angefordert haben, müssen Sie in einem solchen Fall Zutritt zu Ihrem Betriebsgelände gewähren. 

Der Tierschutz geht vor: Hände weg vor elektrischen Wespenfallen

Die meisten Wespenarten stehen unter Artenschutz. Wer Wespen ohne vernünftigen Grund tötet oder eigenmächtig ein Wespennest zerstört, kann – je nach Bundesland und Wespenart – mit Bußgeldern in 4- oder gar 5-stelliger Höhe belangt werden. Davon abgesehen ist das Hantieren mit Insektensprays oder dem Wasserschlauch wenig zweckmäßig und macht die Tiere erst recht aggressiv. Versuche, eine Wespenkolonie auszuräuchern, haben wiederholt dazu geführt, dass mit dem Wespennest auch der Dachstuhl oder die Gartenlaube abgebrannt sind. Elektrische Wespenfallen mit UV-Licht, wie sie manchmal in Baumärkten angeboten werden, sind im Freien verboten und nur für bestimmte gewerbliche Nutzungen in Bäckereien und der Gastronomie erlaubt. Im Zweifel sollte man bei der zuständigen Behörde nachfragen.

Achtung: Bei Wespen die Feuerwehr zu alarmieren, kann teuer werden. Denn die professionellen Brandschützer haben die Aufgabe, bei akuter Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auszurücken. Das kann für ein Wespennest in einer Kindertagesstätte oder Senioreneinrichtung der Fall sein, aber kaum für ein Wespennest in der hinteren Ecke eines Baustofflagers oder hoch auf einem Baum auf einem Betriebsgelände. Wer hier die Feuerwehr anfordert, riskiert nicht nur, dass die Brandschützer das Bekämpfen der Wespen ablehnen, sondern auch, für den Einsatz zur Kasse gebeten zu werden. 

Die besten Tipps für ein wespenfreies Sommerfest

Sie planen einen Tag der offenen Tür oder ein Sommerfest im Freien? Dann sollten Sie schon bei der Planung die folgende Punkte beherzigen:

  • Lebensmittel und zuckerhaltige Getränke stets abdecken und Gefäße verschlossen halten.

  • Das Herumliegen von Essensresten vermeiden und Abfälle rasch entsorgen.

  • Nur aus Gefäßen trinken, die man einsehen kann. Für Kinder, bei Getränkedosen oder getönten Flaschen stets Strohhalme benutzen.

  • Geschlossene Abfallbehälter verwenden und diese in einiger Entfernung von den Aufenthaltsbereichen und Sitzplätzen aufstellen.

  • Die Wespen mit einer Ablenkfütterung, z. B. durch überreifes Obst, an eine entfernte Stelle weglocken.

  • Hausmittel ausprobieren, z. B. mit Nelken gespickte Zitronen. Auch die ätherischen Öle von Basilikum, Lavendel oder Minze halten Wespen ab.

Ansprühen statt schlagen: Das hilft gegen einzelne Wespen

Fliegt eine Wespe herum, sollte man stets ruhig bleiben. Wer um sich schlägt oder mit Gegenständen herumwedelt, macht die Wespe nur aggressiv. Auch eine Wespe anzupusten ist keine gute Idee, denn das ausgeatmete CO2 ist für die Tiere ein Alarmsignal. Cleverer ist, eine Sprühflasche mit Wasser parat zu haben. Der zerstäubte Wassernebel signalisiert der Wespe Regen und sie wird in ihr Nest flüchten.