Bußgelder Das kosten Verkehrsverstöße im Ausland

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Sommer und Urlaub

Es ist endlich soweit: Die Sommerferien laufen an. Doch Vorsicht: Wer im Urlaub mit dem Pkw unterwegs ist, muss sich im Ausland an so manche fremde Verkehrsregel anpassen. Und wir sagen Ihnen, wie Sie sich bei einem Unfall am besten verhalten.

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Sie sollten wissen, dass laut ARAG Experten Bußgelder in anderen Ländern nicht nur oft deutlich höher ausfallen als in Deutschland – kommen sie aus dem EU-Ausland, können sie hier meist auch vollstreckt werden.

Was kosten Verkehrsverstöße im Ausland?

Auf Verkehrsrowdys warten im europäischen Ausland zum Teil harte Strafen. So ist zum Beispiel das Telefonieren am Steuer mit dem Handy ohne Freisprechanlage fast überall teurer als in Deutschland. In Frankreich müssen zudem Raser schon beim ersten Mal mit 1.500 Euro Bußgeld rechnen, in Österreich können es sogar bis zu 2.180 Euro werden.

Wenig Spaß verstehen die meisten Länder bei Alkohol am Steuer: In Dänemark wird schon bei der ersten Alkoholfahrt bis zu einem Monatsgehalt fällig. Bei mehr als 0,8 Promille drohen in Frankreich Gefängnisund ein Bußgeld von 4.500 Euro. Und In Italien kann bei 1,5 Promille sogar das Auto enteignetund zwangsversteigert werden.

Experten haben zur Orientierung eine Tabelle für Sie zusammengestellt, in der Sie die Höhe der Bußgelder in vielen Ländern erfahren. 
Land Alkohol am Steuer Promillegrenze 20 km/h zu schnell Handy am Steuer Parkverbot
Belgien ab 170 € 0,5 ab 100 € ab 110 € ab 55 €
Dänemark bis 1 Monatslohn 0,5 ab 135 € 200 € ab 70 €
Finnland ab 15 Tagessätze 0,5 200 € 100 € 20-80 €
Frankreich ab 135 € 0,5 ab 135 € ab 135 € ab 15 €
Griechenland ab 80 € 0,5 ab 100 € 100 € ab 40 €
Großbritannien bis 5.710 € 0,8 ab 110 € ab 230 € ab 45 €
Italien ab 530 € 0,5 ab 170 € ab 160 € ab 40 €
Kroatien ab 95 € 0,5 ab 65 € ab 65 € ab 40 €
Luxemburg ab 145 € 0,5 ab 50 € 75 € ab 25 €
Niederlande ab 325 € 0,5 ab 165 € 230 € ab 90 €
Norwegen ab 550 € 0,2 ab 395 € 140 € ab 80 €
Österreich ab 300 € 0,5 ab 30 € ab 50 € ab 20 €
Polen ab 145 € 0,2 ab 25 € ab 50 € ab 25 €
Portugal ab 250 € 0,5 ab 60 € ab 120 € ab 30 €
Rumänien ab 210 € 0,0 ab 45 € ab 90 € ab 45 €
Schweden ab 40 Tagessätze 0,2 ab 250 € 160 € ab 20 €
Schweiz ab 550 € 0,5 ab 165 € 90 € ab 35 €
Spanien ab 500 € 0,5 ab 100 € ab 200 € bis 200 €
Türkei ab 180 € 0,5 ab 40 € ab 20 € ab 20 €
Ungarn bis 965 € 0,0 bis 95 € bis 95 € bis 320 €

Stand: Mai 2017

Wann werden ausländische Bußgelder vollstreckt?

Haben Sie nach dem Urlaub ein ausländisches „Knöllchen“ im Briefkasten, sollten Sie es nicht ignorieren. Denn rechtskräftige Bußgeldbescheide aus den EU-Ländern – mit Ausnahme von Griechenland – können ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Das ist selbst bei einem harmlosen Parkverstoß schnell erreicht, denn die Verwaltungsgebühren werden oft eingerechnet. 

Gut zu wissen: Nichts zu befürchten hat grundsätzlich derjenige, der nicht selbst am Steuer saß. Zwar gilt in vielen europäischen Staaten das Prinzip der Halterhaftung, in Deutschland kann jedoch grundsätzlich nur der Fahrer belangt werden. Eine Ausnahme gilt aber beispielsweise für Parkverstöße: Hier nimmt auch das deutsche Recht den Halter in die Verantwortung.

Zuständig für die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn. Daher können Sie Zahlungsaufforderungen von In kassounternehmen gelassen ignorieren. Das BfJ leitet die Vollstreckung nur dann ein, wenn der Bescheid aus dem Ausland eine deutsche Übersetzung enthält, die zumindest den wesentlichen In halt wiedergibt. Geht es um einen Fall der Kfz-Halterhaftung, bei dem Sie in Anspruch genommen werden, ohne für den Verkehrsverstoß verantwortlich zu sein, sollten Sie dies dem BfJ unbedingt mitteilen.

Sparen mit Bußgeldrabatten

Wer schnell zahlt, kann je nach Land bis zur Hälfte des Bußgeldes sparen:

  • In Belgien erhalten Sie bis zu zehn Prozent Rabatt, wenn Sie einen entsprechenden Vergleichsvorschlag des Staatsanwalts annehmen.
  • In Frankreich sparen Sie bis zu 45 Euro. Voraussetzung: Sie zahlen innerhalb einer festgelegten Zeitspanne, die sich danach richtet, ob Sie den Bußgeldbescheid direkt vor Ort ausgehändigt oder erst später zugestellt bekommen haben.
  • In Italien wird in der Regel beim erstmaligen Verkehrsverstoß der gesetzliche Mindestbetrag verlangt. Davon können Sie 30 Prozent abziehen, wenn Sie innerhalb von fünf Tagen zahlen – außer bei schwerwiegenden Delikten mit Fahrverbot oder Kfz-Beschlagnahme.
  • In Spanien, Großbritannien und Griechenland sind bis zu 50 Prozent Ersparnis drin, wenn Sie fristgerecht zahlen.

Wann verjähren Verkehrsverstöße im Ausland?

Bei ausländischen Bußgeldverfahren gelten die Verjährungsvorschriften des jeweiligen Landes. Während in Deutschland Verkehrsverstöße, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, bereits nach drei Monaten verjähren, sind die Verjährungsfristen in anderen EU-Staaten zum Teil deutlich länger. Daher können theoretisch auch noch solche Verstöße geahndetund vollstreckt werden, die Monate oder sogar Jahre zurückliegen, so die ARAG Experten.

Autounfall im Ausland: So verhalten Sie sich richtig

Die schönsten Wochen des Jahres können schnell zum Debakel werden, wenn man mit dem Auto einen Unfall hat. Und nach dem Crash geht’s mit den Problemen erst so richtig los: Sprachbarrieren, unbekannte Verwaltung, Papierflutund eventuell sogar ein endloses juristisches Nachspiel. ARAG Experten geben wichtige Hinweise für das Verhalten nach einem Unfall.

Mit welchen Dokumenten können Sie vorbeugen?

Damit Sie bei einem Unfall im Ausland bestens gewappnet sind, sollten Sie bei Reiseantritt an die folgenden Dokumente denken:

  • Europäischer Unfallbericht „Grüne Karte“ (erhältlich bei Ihrer Versicherung – in einigen Ländern erforderlich)
  • Schutzbrief
  • Auslands-Krankenversicherung
  • Vollkasko-Versicherung

Was müssen Sie beachten, wenn ein Unfall passiert ist?

  • Wichtigste Regel: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
  • Rufen Sie die Polizei!
  • Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, fragen Sie nach einem Versicherungsnachweis oder ggf. nach der „Grünen Karte“ des Unfallgegners.
  • Fotografieren Sie mit dem Handy oder einer Kamera die Unfallstelleund einzelne Details.
  • Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an. Dabei hilft der "Europäische Unfallbericht"
  • Melden Sie umgehend den Schaden Ihrer eigenen Autohaftpflichtversicherung, spätestens innerhalb einer Woche. Auch wenn der andere für den Unfall verantwortlich zu sein scheint.
  • Organisieren Sie die Schadensregulierung! Das müssen Sie nicht direkt während des Urlaubs machen, sondern können es gelassen von zu Hause aus tun. Über den Zentralruf der Autoversicherer (bundeseinheitliche Nummer: 0800/250 260 0) gelangen Sie in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagen (Unfallbericht, Unfallbestätigung, evtl. grüne Versicherungskarte des Unfallgegners) parat zu haben

Wo benötigen Sie die "Grüne Versicherungskarte"?

Die Grüne Versicherungskarte ist in der gesamten EU als Einreisedokument überflüssig. Durch das Kennzeichenabkommen reicht das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs im Ausland weitgehend als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Sie brauchen sie nur noch bei Fahrten in einige osteuropäische Länderund die Türkei. Dort ist sie allerdings ein unverzichtbares Einreisedokument. ARAG Experten empfehlen, einen entsprechenden Versicherungsnachweisund ggf. die grüne Versicherungskarte mit sich zu führen. Auch wenn Sie die Grüne Karte nicht in allen Ländern zur Einreise oder bei einem Unfall benötigen, ist sie ein hilfreicher Reisebegleiter. Sie bekommen sie bei Ihrem Versicherer.