Renten-, Pflege- und Krankenversicherung Das bedeuten die geplanten Sozialversicherungs-Gesetze für Handwerksunternehmer

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Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Um rund 2,5 Milliarden Euro will die Regierung Unternehmen durch den niedrigeren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung entlasten. Doch betrachtet man alle Gesetzesentwürfe zusammen, an denen die Regierung derzeit arbeitet, dann wird aus der versprochenen Entlastung bei den Lohnnebenkosten eine deutliche Belastung.

Die Regierung will Unternehmen um rund 2,5 Milliarden Euro entlasten. - © bierwirm - stock.adobe.com

Die große Koalition überschlägt sich derzeit mit Gesetzentwürfen begleitet von Terminen, bei denen sich die Minister vor Freude fast in den Armen liegen. Entlastungen werden uns in Aussicht gestellt. Und stimmt das auch? Ecovis-Steuerberater Jens Hörhold in Chemnitz hat nachgerechnet. Und es wird nicht, wie versprochen, günstiger, sondern teurer – wer hätte das gedacht! Wer 2019 den Überblick behalten möchte, sollte sich schon mal mit den Plänen vertraut machen. Nur so erfahren Unternehmer, was ihnen 2019 tatsächlich blüht.

Was plant die Regierung?

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll von 3,0 auf 2,6 Prozent sinken. Zusätzlich ist eine weitere Absenkung auf 2,5 Prozent geplant, die aber nur befristet bis Ende 2022 gilt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag. Von 2019 bis 2022 zahlt somit jeder 1,25 Prozent.

Rente: In der Rente plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die doppelte Haltelinie. Das Rentenniveau soll bis 2025 nicht unter 48 Prozent fallen. Gleichzeitig soll der Rentenversicherungsbeitrag nicht über 20 Prozent steigen. Aktuell liegt der Beitrag in der Rentenversicherung bei 18,6 Prozent. Erst ab 2020 wird die Belastung dann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aller Voraussicht nach steigen.

Pflegeversicherung: Zusätzlich will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung um 0,5 Prozent auf 3,05 Prozent beziehungsweise auf 3,3 Prozent für Kinderlose anheben. „Diese Belastung würde die Entlastung durch die Senkung des Arbeitslosenbeitrags neutralisieren, weil die Beiträge zur Pflegeversicherung in gleicher Höhe steigen würden“, sagt Steuerberater Jens Hörhold aus Chemnitz.

Gesetzliche Krankenversicherung: Auch hier stehen Veränderungen an: Ab Januar 2019 sollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag zur Krankenversicherung wieder teilen. Je nach Krankenkasse bedeutet das zwischen 0,3 und 0,9 Prozent höhere Kosten für den Arbeitgeber.

Was bedeutet das für den Unternehmer?

„Kurz und knapp: Für Arbeitgeber wird es teurer, selbst wenn 2019 der Rentenversicherungsbeitrag noch stabil bleibt“, erklärt Experte Hörhold. Um wie viel teurer, zeigt das Beispiel: Für einen Arbeitnehmer mit 3.000 Euro Bruttogehalt, müsste ein Arbeitgeber insgesamt mit folgenden Lohnkosten ab 2019 rechnen.

Arbeitgeberanteil Sozialversicherung Arbeitgeberanteil Sozialversicherung Lohnkosten Lohnkosten
2018 2019 2018 2019
Bruttolohn 3.000,00 €3.000,00 €
Rentenversicherung 9,30 %9,30 %279,00 €279,00 €
Arbeitslosenversicherung 1,50 %1,25 %45,00 €37,50 €
Krankenversicherung (Zusatzbeitrag 1,0 %) 7,30 %7,80 %219,00 €234,00 €
Pflegeversicherung 1,275 %1,525 %38,25 €45,75 €
Lohnkosten gesamt 3.581,25 € 3.596,25 €

Der Arbeitgeber hätte somit monatlich 15 Euro mehr Lohnkosten für den Arbeitnehmer. Auf ein Jahr hochgerechnet ergäbe das schon 180 Euro pro Arbeitnehmer. Bei 50 Mitarbeitern sind das 9.000 Euro, bei 500 bereits 90.000 Euro.

Was können Unternehmer dagegen tun?

„Viele Unternehmer nutzen noch keine steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen. Davon profitieren Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen, weil sie gleichzeitig Sozialversicherungsbeiträge sparen“, verrät Steuerberater Hörhold. Mit dem Einsatz der richtigen Vergütungsbestandteile lassen sich dann die 15 Euro pro Monat schnell wieder einsparen und dem Arbeitnehmer bleibt zusätzlich mehr Netto vom Brutto.