Gesundheitsschutz Corona-Fall im Betrieb: So handeln Sie als Chef richtig

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Trotz aller Vorsicht kann es passieren, dass sich ein Mitarbeiter bei der Arbeit oder auch in seiner Freizeit mit dem Coronavirus infiziert. In Ihrem Betrieb gibt es einen begründeten Verdacht auf eine Infektion? Der 7-Stufen-Plan der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zeigt, wie Sie die eigene Gesundheit und die des Teams bestmöglich schützen.

Coronafall im Betrieb
Was ist zu tun bei einem Corona-Fall im eigenen Betrieb? - © sdecoret - stock.adobe.com
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Je nachdem, ob und wie viel Kontakt die Mitarbeiter zu Kunden und Lieferanten haben, sind von einem positiven Coronatest eventuell gleich etliche Personen betroffen. Damit die notwendige Schritte dann zügig und konsequent umgesetzt werden können, ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld einen individuellen Notfallplan aufzustellen. Dabei sollten Chefs die folgenden sieben Punkte der DGUV berücksichtigen:

Schutzmaßnahmen gegen den Coronavirus: 7-Stufen-Plan der DGUV

  1. Pandemieplan aufstellen: Auch Unternehmen, die noch keinen Pandemieplan erstellt haben, können dies jetzt noch tun. Er legt zum Beispiel fest, wer die Ansprechpartner im Betrieb sind und wie die interne Kommunikation erfolgen soll. Welche Hygienemaßnahmen getroffen werden und wie die Arbeitsabläufe an die neue Situation angepasst werden können.

  2. Den Hausarzt informieren: Bei einem konkreten Corona-Verdacht sollten die betroffenen Beschäftigten nach Hause gehen und ihren Hausarzt oder Hausärztin informieren. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses muss der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin in häuslicher Quarantäne bleiben.

  3. Gründlich desinfizieren: Im Betrieb sollten alle Kontaktflächen der betroffenen Person von unterwiesenen Reinigungskräften zunächst gründlich gereinigt werden. Eine Desinfektion von Oberflächen nach Kontamination durch COVID-19 erkrankte Personen kann eine Verbreitung des Erregers reduzieren.

  4. Kontaktketten ermitteln: Es ist wichtig, die Personen, die unmittelbar Kontakt zu der Verdachtsperson hatten, zu ermitteln. Sollte sich der Verdacht einer Erkrankung bestätigen, müssen die Namen dieser Personen an das Gesundheitsamt übermittelt werden.

  5. Arztentscheidung abwarten: Der Hausarzt oder die Hausärztin entscheidet über das weitere Vorgehen und stellt gegebenenfalls eine Krankschreibung aus.

  6. Quarantäne antreten: Bei einem positiven Testergebnis meldet der Arzt das Ergebnis an das Gesundheitsamt. Dieses wendet sich dann an den Betrieb und kann in Absprache mit dem Arbeitgeber weiter Regelungen treffen. Der Mitarbeiter bleibt 14 Tage in häuslicher Quarantäne, sofern keine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist.

  7. Nachfragen und Kümmern: Der Arbeitgeber sollte in dieser Zeit möglichst in Kontakt mit den betroffenen Beschäftigten bleiben, um Fragen zu Freistellung, Lohnfortzahlung, Heimarbeit oder Kontaktpersonen zu klären.